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(Senior) Projektleiter:in vielfältige Solarprojekte / Photovoltaik

Fazit von SES-Projektleiter Felix Nipkow: «Der Bundesrat hat die Ziele der Energiestrategie vergessen, als er diese Vorlage erarbeitet hat. Bitte korrigieren!» ©Grafik: SES

SES: Stromversorgungsgesetz bitte korrigieren - flankierende Massnahmen für Erneuerbare fehlen!

(SES) Bei der Erarbeitung der Vorlage zum Stromversorgungsgesetz hat der Bundesrat die Ziele der Energiestrategie hintangestellt. Flankierende Massnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien fehlen. Die SES lehnt die Vorlage in dieser Form ab.


Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 läuft Ende 2022 aus, die Umsetzung und Zielerreichung darüber hinaus ist nicht gewährleistet. Mit seinem Vorschlag zur Revision des Stromversorgungsgesetzes verpasst es der Bundesrat, konkrete Vorschläge zu machen, wie die Finanzierung erneuerbarer Kraftwerke sichergestellt werden kann. Anreize für den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien fehlen.

Hoher Eigenversorgungsgrad erwünscht
Die ElCom fordert den Bundesrat auf, Anreize zum Erhalt der Winterstromproduktion, die mit dem Wegfall des Atomstroms abnimmt, zu schaffen. In der Vorlage wird diesem Thema keine Beachtung geschenkt. Unabhängig davon, ob und in welchem Zeitraum man von potenziell kritischen Versorgungslagen im Winterhalbjahr ausgeht, ist ein hoher Eigenversorgungsgrad der Schweiz anzustreben. Dieser bringt nebst Versorgungssicherheit auch inländische Wertschöpfung. Der Fokus sollte auf Photovoltaik liegen, da diese heute die günstigste Art ist, auch im Winterhalbjahr Strom zu produzieren.

SES lehnt ungenügende Vorlage ab
Die Frage nach der Marktöffnung steht isoliert nicht im Vordergrund. Die Energiewende kann sowohl in einem vollständig liberalisierten Markt wie auch im vollen Monopol oder im teilliberalisierten Markt erreicht werden. Ausschlaggebend sind die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Effizienz. Ein Monopol, das wie in den 1970er bis 90er-Jahren die Atomenergie schützt, ist dabei genauso wenig zielführend wie ein liberalisierter Markt, der die Kosten umweltbelastender Produktionsarten nicht internalisiert und Investitionen in neue erneuerbare Energien nicht ermöglicht.

Weil die Vorlage weder ausreichende Massnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien vorschlägt, noch auf die Problematik der Entsolidarisierung der Finanzierung der Energiewende durch die Liberalisierung eingeht, lehnt sie die SES ab.

Ziele der Energiestrategie vergessen
Einige Neuregelungen widersprechen den Zielen der Energiestrategie, zum Beispiel die Absatzgarantie für Atomstrom in der Grundversorgung. Ein «Green Default» ist zwingend, die Grundversorgung muss zu 100% aus einheimischer, erneuerbarer Energie bestehen.

Ausserdem ist die Tendenz in Richtung «Flatrate» beim Strombezug bedenklich: Eine Absenkung des Mindestanteils am Arbeitstarif ist ein Schritt in die falsche Richtung. Damit werden Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch geschmälert, was der Bundesverfassung sowie dem Verursacherprinzip widerspricht.

Ausserdem werden dadurch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch benachteiligt und somit der Ausbau der Photovoltaik weiter gebremst. Viel entscheidender als die maximalen Leistungen ist der Zeitpunkt und die Dauer der beanspruchten Leistung, also die Energie, die zu Spitzenlastzeiten fliesst. Für eine kostengerechte Anlastung von Netzkosten eignen sich zeitlich differenzierte Tarife besser. Dank Smart Meter sind diese einfach umsetzbar.

Fazit von SES-Projektleiter Felix Nipkow: «Der Bundesrat hat die Ziele der Energiestrategie vergessen, als er diese Vorlage erarbeitet hat. Bitte korrigieren!»

Stellungnahme zur Revision des StromVG >>

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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