Es wird somit wenig überraschend, wenn per 1. April 2019 weniger Fördergelder für Solaranlagen ausgeschüttet werden. Noch wurden keine definitiven Zahlen kommuniziert, es gibt aber bereits Tendenzen. Bei der Einspeisevergütung spricht man von einer Reduktion um 9%, bei der Einmalvergütung von 30 bis 10 Prozent weniger Fördergelder. Aktuell erhalten Solaranlagen bis 30 kW eine Vergütung von 400 Franken pro kW, grössere Anlagen noch 300 Franken. Das UVEK möchte die Förderbeträge vereinheitlichen auf CHF 280 pro kW. Wenn Sie also noch von den bisherigen Fördergelder profitieren möchten, dann sollte Ihre Solaranlage bis zum 31. März 2019 in Betrieb genommen werden.
Text: Helion
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