Der Sicherheitszuschlag ist in der Verordnung zu erhalten und zu erhöhen. Ansonsten drohen künftige Generationen die Differenz zu den heute zu tief angesetzten Entsorgungskosten übernehmen zu müssen.

Atommülllagerung: Oxford-Studie offenbart ungenügende Absicherung gegen Kostenrisiken

(SES) Eine neue Oxford-Studie kommt zum Schluss, dass die Kostenrisiken für die Lagerung des Schweizer Atommülls erheblich unterschätzt werden. Für die Schweizerische Energie-Stiftung ist klar: Damit die Steuerzahlenden künftig nicht Gefahr laufen diese Kosten zu tragen, sind höhere Sicherheitsmargen für den Entsorgungsfonds nötig.


Die Betreiber von Atomkraftwerken zahlen jährlich Beiträge in den vom Bund kontrollierten Entsorgungsfonds, aus dem dereinst die Kosten für das geologische Tiefenlager beglichen werden sollen. Es gilt das Verursacherprinzip. Offen ist, wie hoch diese Beiträge ausfallen müssen, damit in den kommenden Jahrzehnten nicht Bund und Steuerzahlende diese Kosten schultern müssen.

Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) bei Oxford Global Projects eine unabhängige Einschätzung der Kosten- und Terminüberschreitungsrisiken in Auftrag gegeben. Das auf Megaprojekte fokussierte Beratungsunternehmen hat dafür Erfahrungswerte aus Projekten mit vergleichbaren Dimensionen analysiert (Lagerung radioaktiver Abfälle, Atomkraftwerke, Untertagebau).

Grosse Differenz zum Vorschlag aus dem UVEK
Die Studie zeigt auf: Soll das Risiko einer Kostenüberschreitung bei maximal 20 Prozent liegen, ist eine Sicherheitsmarge von 202% nötig. Das UVEK hingegen schlägt derzeit in der Revision der massgeblichen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) für dasselbe Risiko einer Kostenüberschreitung nur Zuschläge im Umfang von rund 50% vor. Das führt zu Gesamtkosten von CHF 12,38 Mrd, die vom Entsorgungsfonds abgedeckt werden müssen. Mit der von der Studie empfohlenen Sicherheitsmarge ergäben sich Kosten von CHF 24.85 Mrd. – also rund doppelt so viel. Würde dieser Empfehlung Folge geleistet, müssten die Beiträge der AKW-Betreiber klar angehoben werden.

Verordnungsrevision geht in die falsche Richtung
In der laufenden SEFV-Revision schlägt das UVEK vor, den bisherigen sogenannten «Sicherheitszuschlag» für den Entsorgungsfonds von heute 30% zu streichen und stattdessen eine Normenstufe tiefer durch verschiedene Zuschläge zu ersetzen. Die Studienresultate bestätigen die SES nun in ihrer bereits früher vorgetragenen Kritik: Dieser Vorschlag zielt in die falsche Richtung. Der Sicherheitszuschlag ist in der Verordnung zu erhalten und zu erhöhen. Ansonsten drohen künftige Generationen die Differenz zu den heute zu tief angesetzten Entsorgungskosten übernehmen zu müssen.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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