Diese Ausnahmebestimmung gilt jedoch gemäss ihrem Wortlaut ab Anfang 2019 nicht mehr.

Elcom: Mitteilung zum Einsatz intelligenter Messsysteme ab Januar 2019

(Elcom) Die Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) verpflichtet die Netzbetreiber seit Anfang 2018 bei Endverbrauchern, die von Ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen sowie bei neu angeschlossenen Erzeugungsanlagen, intelligente Messsysteme (Smartmeter) zu verwenden. (Text en français >>)


Zurzeit sind jedoch noch keine Smartmeter auf dem Markt verfügbar, welche den Anforderungen der StromVV genügen. Die StromVV erlaubt es den Netzbetreibern daher im Jahr 2018, bei Endverbrau-chern, die in den freien Markt eintreten und bei neuen Energieerzeugungsanlagen Smartmeter einzu-setzen, welche die Anforderungen gemäss StromVV nicht erfüllen. Diese Smartmeter dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit dem bis Ende 2027 in jedem Netzgebiet einzuhaltenden Anteil von 80 Prozent konformer Smartmeter zugerechnet werden.

Nur bis Anfang 2019
Diese Ausnahmebestimmung gilt jedoch gemäss ihrem Wortlaut ab Anfang 2019 nicht mehr. Die ElCom hat daher eine Mitteilung erlassen, in der sie unter anderem darlegt, dass für die beiden erwähnten Verwendungszwecke bis zur Verfügbarkeit StromVV-konformer Smartmeter auch ab dem Jahr 2019 Smartmeter eingesetzt werden dürfen, welche den Anforderungen der StromVV (noch) nicht genügen. Auch diese Geräte zählen nach Auffassung der ElCom zu den 80 Prozent intelligenter Messsysteme, welche jeder Netzbetreiber in seinem Netzgebiet bis 2027 zu installieren hat.

Einsatz elektronischer Messmittel mit Lastgangmessung und automatischer Datenübermittlung, welche den Anforderungen der StromVV nicht entsprechen >>

Text: Elcom

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert