Strom Erneuerbare ohne Wasserkraft. Grafik: BFE

Entwicklung Gesamtenergieverbrauch. Grafik: BFE

2000 - 2017 Resultate (Ausgangslage 2017) rot, Energieverbrauch pro Kopf schwarz. Grafik: BFE

Die im Gesetz verankerten Richtwerte. Grafik: BFE

BFE: Ist die Energiestrategie 2050 auf Kurs oder braucht es eine Beschleunigung?

(ee-news.ch) Am 20.11. meldete das Bundesamt für Energie (BFE), sie Energiestrategie sei auf Kurs der Richtwerte bis 2020. Das zeige ein Monitoring, der erste Bericht ist online verfügbar. Die Schweizerische Energiestiftung SES mahnt, das BFE vermittelte damit die Botschaft, man könne jetzt zurücklehnen. Das sei gefährlich. Für die Erreichung der Klimaziele von Paris und für einen Atomausstieg ohne gefährliche Langzeitexperimente sei erst recht eine Beschleunigung angesagt. (Texte de l’OFEN en français >>)


Neben vielen anderen Themen und Indikatoren beobachtet das Monitoring die Richtwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft sowie die Richtwerte zur Senkung des Energie- und Stromverbrauchs, die im neuen Energiegesetz (EnG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, festgeschrieben sind. Der heute erstmals publizierte jährliche Monitoringbericht 2018 zeigt die Situation per Ende 2017, also noch vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Massnahmen. Das Fazit der BFE: Die Ausgangslage sei sehr gut und es habe sich die nötige Dynamik entwickelt, um den Kurs der Energiestrategie 2050 weiter zu verfolgen.

Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft)
Sie steigt seit 2000 an, seit 2010 hat sich das Wachstum verstärkt. 2017 lag die erneuerbare Stromproduktion bei 3'653 Gigawattstunden (GWh) oder bei 6.4% der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion. Der Richtwert 2020 beträgt 4400 GWh. Vom angestrebten Zubau von 3'000 GWh zwischen dem Basisjahr 2010 und 2020 waren 2017 bereits 75% erreicht.

Stromproduktion aus Wasserkraft
2017 lag die mittlere Netto-Produktionserwartung bei 35`878 GWh. Der Richtwert 2035 beträgt 37`400 GWh. Basisjahr ist hier 2011, bis 2035 wird ein Nettozubau von rund 2'000 GWh angestrebt (kein Richtwert 2020 im Gesetz). Davon waren 2017 25,6% erreicht.

Endenergieverbrauch pro Kopf
Er hat seit 2000 abgenommen. 2017 lag er 15,7% unter dem Basisjahr 2000, witterungsbereinigt beträgt der Rückgang sogar 16,3%. Damit wurde der Richtwert 2020 (-16%) bereits erreicht.

Stromverbrauch pro Kopf
2017 lag er 4.9% unter dem Wert von 2000, witterungsbereinigt betrug der Rückgang 5.0%. Auch hier ist der Richtwert 2020 (-3%) bereits erreicht.

Kritik von der SES: manifestierter Stillstand
Die SES kritisiert, dass das neue Energiegesetz die Fördermechanismen für erneuerbare Energien befriste, sie laufen 2022 (für Einspeisevergütung) bzw. 2030 (für Einmalvergütungen) aus (Sunset-Klausel im Energiegesetz). Eine Nachfolge sei nicht in Sicht, der angekündigte Übergang zum Lenkungssystem werde nicht weiter verfolgt, nachdem das «Klima- und Energielenkungssystem» vom Parlament abgelehnt wurde. «Das ist keine zukunftsgerichtete Energiepolitik, sondern manifestierter Stillstand», meint SES-Projektleiter Felix Nipkow. «Die Nachfolgearbeiten zur Energiestrategie müssen jetzt starten.»

Photovoltaik sie die günstigste Stromproduktionstechnik. Bundesrat und Parlament blockieren die Solarenergie auch nach dem Volks-Ja zur Energiestrategie, obschon sie den Netzzuschlagsfonds pro Kilowattstunde am geringsten belastet.


40 Indikatoren in 7 Themenfeldern
Der ausführliche Monitoring-Bericht enthält insgesamt rund 40 Indikatoren in sieben Themenfeldern: Energieverbrauch und -produktion, Netzentwicklung, Versorgungssicherheit, Ausgaben und Preise, energiebedingte CO2-Emissionen, Forschung und Technologie und Internationales. Die wichtigsten Indikatoren sind auch in einer Kurzfassung verfügbar.

Beide Berichte sind im Internet verfügbar (www.energiemonitoring.ch, siehe Link). Alle fünf Jahre erfolgt zudem eine Berichterstattung des Bundesrats zuhanden des Parlaments mit vertiefenden Untersuchungen und einer energiepolitischen Standortbestimmung.

Rechtliche Grundlage für das Monitoring: Art. 55ff Energiegesetz, Art. 69ff Energieverordnung (EnV) sowie Art. 74a Kernenergiegesetz.


Text: ee-news.ch, Quellen: Bundesamt für Energie, Schweizerische Energie-Stiftung SES

show all

1 Kommentare

Max Blatter

@SES: Glaubt dem BFE einfach, dass man auf Kurs ist.
@BFE: Glaubt der SES einfach, dass Beschleunigung nie schadet.
@SES: Glaubt mir einfach, dass ich auch euch mal zustimmen kann ;-)

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert