Beabsichtigt ist, die Investitionen in erneuerbare Energiequellen für private Haushalte attraktiver zu gestalten. Unter anderem ermöglicht die Gesetzesänderung die Erhöhung der installierten Leistung von 100 auf 300 kW für private Haushalte. Darüber hinaus wird es Kunden zukünftig ermöglicht die vom Energieversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlungen auf die gesamte Stromrechnung inklusive der Gebühren anzurechnen. Durch die neue Gesetzesänderung bei der Förderung dezentraler Energiequellen ergeben sich in den Bereichen Solar-, Wind- und Bioenergie neue Marktchancen für Technologieanbieter.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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