Laut BSW hätte sich eine massvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben.

Energiesammelgesetz: Solarwirtschaft kritisiert geplante Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung

(BSW-Solar) Der deutsche Bundesverband Solarwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an den jüngsten Plänen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20 Prozent zu kürzen. Die jüngsten Kürzungspläne gehen aus dem Anfang November vorgelegten Referentenentwurf des Energiesammelgesetzes hervor. Sie sollen bereits zum Jahreswechsel 2019 in Kraft treten.


Für Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), sind die Kürzungspläne überzogen und nicht nachvollziehbar: "Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen." Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.

Völlig falsches Signal
Überdies setzt die deutsche Bundesregierung nach Einschätzung des BSW mit der Förderkürzung einmal mehr das völlig falsche Signal. "Die geplanten Einschnitte treffen einen der wichtigsten Motoren der Energiewende: Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die oft von Bürgerhand und vom Mittelstand bezahlt und installiert werden. Eine zentralisierte Energiewende wird aber schon an der fehlenden Akzeptanz scheitern. Unter diesen Vorzeichen wird weder ein Ausstiegspfad aus der Kohleverbrennung, geschweige denn eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien zu machen sein", so Körnig.

Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt auf Gebäuden. Die in den letzten Monaten verzeichnete erfreuliche Marktentwicklung genau dieses Marktsegments sorgte nach Daten der deutschen Bundesnetzagentur erst dafür, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das – ohnehin niedrige – Zubauziel der Bundesregierung erreicht werden dürfte. Körnig: „Diese erfreuliche Entwicklung gilt es zu stärken und nicht abzuwürgen!"

Anpassung hätte sich von selbst ergeben
Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine massvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte. Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: "Überzogene Fördereinschnitte stehen diesem Ziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die deutsche Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen."

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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