Was die Flugtreibstoffe betrifft, spricht sich die Kommission dagegen aus, eine Flugticketabgabe einzuführen. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Umweltabgabe die Branche vor grosse Probleme stellen würde.

UREK-N: Schliesst Detailberatung zum CO2-Gesetz nach 2020 ab und nimmt Vorlage an

(UREK-N) Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Davor fällte sie bei der Detailberatung wichtige Entscheide, angefangen bei der Kompensation von CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen. (Texte en français >>)


Die Kommission will, dass die Treibstoffimporteure bis 2030 bis zu 90 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen kompensieren müssen, und bestätigt damit den Bundesrat. Allerdings sollen ihrer Ansicht nach im Jahr 2030 mindestens 20 Prozent mit inländischen Massnahmen kompensiert werden. Gleichzeitig legt die Kommission einen Maximalaufschlag von 8 Rappen pro Liter Treibstoff fest. Damit weicht sie vom Entwurf des Bundesrates ab, der einen minimalen Inlandsatz von 15 Prozent, aber keine Deckelung des Preisaufschlags an der Zapfsäule vorsieht. Mehrere Minderheiten beantragen, dass im Inland weniger kompensiert werden muss, wobei eine Minderheit zusätzlich den Preisaufschlag bereits bei 5 Rappen deckeln will. Andere Minderheiten dagegen geht der Kommissionsvorschlag zu wenig weit. Um die Klimabelastung durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu reduzieren, schlagen sie einen höher liegenden Deckel bei 12 respektive 13 oder 20 Rappen vor. Eine Minderheit fordert zudem, dass nicht erst im Jahr 2030, sondern sofort mindestens 20 Prozent der Emissionen im Inland kompensiert werden müssen.

Flugverkehr: keine Ticketabgabe, aber Einbezug in CO2-Emissionshandel
Was die Flugtreibstoffe betrifft, spricht sich die Kommission dagegen aus, eine Flugticketabgabe einzuführen. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Umweltabgabe die Branche vor grosse Probleme stellen würde, insbesondere, weil Schweizer Passagiere auf Flughäfen im Ausland ausweichen könnten. Zwei Minderheiten hingegen unterstützen das Anliegen. Sie beantragen, dass der Bund für Linienflüge ab Schweizer Flugplätzen je nach Flugdistanz und Anzahl der beförderten Passagiere eine Abgabe (von 12 bis max. 50 Franken) erhebt, wobei die zwei Minderheiten hinsichtlich Beitragshöhe und Ausnahmeregelungen leicht voneinander abweichen. Nach Auffassung beider Minderheiten würde der Schweizer Flugverkehr durch eine solche Abgabe nicht benachteiligt, da die meisten Nachbarländer bereits Flugticketabgaben kennen. Die Kommission hat die Flugticketabgabe schliesslich mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Deutlich weniger knapp fiel der Entscheid beim Einbezug der Inner-EWR-Flüge in das Emissionshandelssystem aus – eine neue Regulierung, die Teil der Vorlage zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU (17.073) ist. Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.

Teilzweckbindung der CO2-Abgabe verlängern
Bei der weiteren Beratung der Totalrevision hat die Kommission im Kapitel zur CO2-Abgabe die Regeln für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung verschärft. Wer eine solche Verpflichtung eingeht, um die CO2-Abgabe zurückerstattet zu erhalten, aber seine Verpflichtung während mehrerer Jahre nicht einhält, muss eine Ersatzleistung von 50 bis 100 Prozent bezahlen – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Bundesrat vorschlägt. Eine Minderheit lehnt diese strengere Sanktionsregelung ab. Hinsichtlich der Frage, wie die Erträge aus der CO2-Abgabe verwendet werden sollen, möchte die Kommission die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds bis 2030 verlängern. Zwei Minderheiten unterstützen dagegen die vom Bundesrat festgesetzte Befristung bis 2025, wobei eine Minderheit zusätzlich eine lineare Reduktion ab 2021 verlangt. Nach Ansicht der Kommission soll für das Gebäudeprogramm bis zu seinem Auslaufen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe und maximal 450 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden. Hier folgt die Kommission dem Bundesrat, während eine Minderheit den Prozentsatz erhöhen möchte. Die Kommission fordert, dass Projekte im Bereich erneuerbare Energien (z. B. Ausbau thermischer Netze) oder zur Nutzung von Abwärme mit bis zu 70 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Eine Minderheit will die Förderung auf Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge ausweiten, eine andere hingegen möchte die Förderung auf Geothermieprojekte beschränken und die Maximalsumme auf 30 Millionen Franken pro Jahr reduzieren, so wie es die Vorlage des Bundesrates vorsieht.

Keine neuen Regeln bei Bauvorhaben und Finanzmittelflüssen
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um den Bereich Klima zu erweitern. Sie hält es nicht für sinnvoll, dass bei neu geplanten Anlagen mit hohem Treibhausgasausstoss zusätzliche Vorgaben gemacht werden. Eine Minderheit erachtet es als nötig, die Emissionen UVP-pflichtiger Anlagen auf ein Niveau zu begrenzen, das mit den Zielen des Klimaübereinkommens von Paris kompatibel ist. Weiter spricht sich die Kommissionsmehrheit dagegen aus, dass die Nationalbank, der AHV-Ausgleichsfonds und die Pensionskasse des Bundes alle fünf Jahre einen Bericht über die Risiken und die Entwicklung der klimabezogenen Finanzmittelflüsse in ihren Geschäftskreisen respektive Vermögensanlagen veröffentlichen müssen.

Vorlage für eine neue Regelung der Wasserrechtszinse nach 2024
Die Kommission ist einstimmig eingetreten auf die Vorlage zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (18.056). Vor der Detailberatung möchte sie die Bestimmung zum Modell eines flexiblen Wasserzinses nach 2024, wie es der Ständerat eingebracht hatte, näher prüfen. Sie hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt, verschiedene Ausgestaltungen eines flexiblen Modells darzulegen.

Mehr Ressourcen für das Warnsystem vor Naturgefahren
Schliesslich hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen eine Motion (18.4099) eingereicht, die vom Bundesrat verlangt, den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren (Owarna) bereitzustellen. Die Kommission folgt somit den Empfehlungen des zweiten Owarna-Folgeberichts vom April 2018 und fordert insbesondere Massnahmen im Bereich Trockenheitswarnungen und Massenbewegungsgefahren.

Die Kommission hat am 29. und 30. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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