Windwärts fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern hiermit auf, in den Prozess der Einführung einer Windabgabe einzusteigen und diese möglichst zeitnah einzuführen. ©Bild: Windwärts Energie GmbH

Windwärts: Will Kommunen stärker an Wertschöpfung durch Windparks beteiligen

(PM) Das Unternehmen Windwärts Energie spricht sich mit der Einführung einer kommunalen Windabgabe für eine direkte Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung aus, um die lokale und regionale Akzeptanz von Windenergieprojekten zu steigern und die kommunale Unterstützung für neue Windparks zu fördern.


Hintergrund ist, dass der Umfang der bundesweit erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen seit 2017 auf einem viel zu niedrigen Niveau von ca. 100 Megawatt pro Monat verharrt. Damit lassen sich weder die Ziele für den Klimaschutz erreichen, noch lässt sich das Volumen der jährlichen Ausschreibungen für Windenergieprojekte füllen. Das bestätigt die deutliche Unterzeichnung der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land (siehe ee-news.ch vom 23.10.2018 >> und ee-news.ch vom 24.10.2018 >>). Laut Koalitionsvertrag ist es Aufgabe der Politik, die Kommunen zu beteiligen. Konkrete Massnahmen gibt es dagegen nicht.

Bisher nur Einnahmen aus Verpachtung
Windparks tragen in grossem Umfang zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei. Der wirtschaftliche Nutzen erstreckt sich von der Einbindung lokaler Unternehmen in der Bauphase bis zu Pachteinnahmen der Grundstückseigentümer und Beteiligungsmöglichkeiten für die Anwohner – so können diese auch direkt von den Erträgen des Windparks profitieren. Kommunale Einnahmen entstanden bislang in der Regel lediglich aus der Verpachtung kommunaler Grundstücke für die Infrastruktur sowie aus nur eingeschränkt kalkulierbaren Einnahmen aus Gewerbesteuerzahlungen der Betreibergesellschaft. Zudem dauert es je nach Projekt und Standort viele Jahre, bis die Zahlungen der Gewerbesteuer beginnen.

Drei Prozent des Umsatzes an die Gemeindekasse
Damit Kommunen von Beginn an zuverlässig von der Wertschöpfung eines Windparks profitieren können, schlägt Windwärts ein schnell wirksames und verlässliches Instrument vor: Drei Prozent des Umsatzes aus der Stromproduktion eines neu errichteten Windparks in der Gemeinde sollen mittels einer Windabgabe direkt an die Gemeindekasse fliessen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll die Windabgabe

- ihrer Höhe nach einen substanziellen und merkbaren Beitrag für die kommunalen Finanzen darstellen. Windwärts schlägt eine Abgabe in Höhe von 3 Prozent des Umsatzes von neu errichteten Windparks vor. Pro Windrad sind dies bei modernen Anlagen mindestens 10‘000 Euro.
- einfach und praktikabel sowie in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland gleichartig und gleichwertig umsetzbar sein. Die Überlegungen von Windwärts gehen dabei in Richtung der Vorschläge der Denkfabrik Agora Energiewende und der Stiftung Umweltenergierecht.
- vor Ort eine möglichst hohe Wahrnehmung der kommunalen Einnahmen in Abhängigkeit zu den realisierten Windenergieanlagen erzeugen. Dies kann durch eine optionale Steuerung der Mittelverwendung durch kommunal verankerte Gremien realisiert werden.

Windwärts fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern hiermit auf, in den Prozess der Einführung einer Windabgabe einzusteigen und diese möglichst zeitnah einzuführen.

Hintergrundinformationen
Agora Energiewende (2018): Wie weiter mit dem Ausbau der Windenergie? Zwei Strategievorschläge zur Sicherung der Standortakzeptanz von Onshore Windenergie (siehe ee-news.ch vom 30.1.2018 >>)

Hartmut Kahl/Nils Wegner, Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Aussenbereichsabgabe, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 9, Juni 2018

Text: Windwärts Energie GmbH
Windwärts fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern hiermit auf, in den Prozess der Einführung einer Windabgabe einzusteigen und diese möglichst zeitnah einzuführen. ©Bild: Windwärts Energie GmbH

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