Die UREK-N unterstützt die Koppelung der beiden Handelssysteme, mit der die CO2-Emissionsrechte von Schweizer Unternehmen denen aus dem EU-Raum gleichgestellt werden sollen.

UREK-N: Für die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU - prüft eine Flugticketabgabe

(UREK-N) Statt eines nationalen Alleingangs will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N), dass der CO2-Emissionshandel der Schweiz mit dem EU-System verbunden wird und befürwortet deshalb die Ratifikation des entsprechenden Abkommens. Mit der Verknüpfung der beiden Systeme erhalten die Schweizer Unternehmen Zugang zu einem viel grösseren Markt. (Texte en français >>)


Mit 14 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates auf die Vorlage zur Genehmigung des Abkommens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU (17.073) eingetreten. Sie unterstützt die Koppelung der beiden Handelssysteme, mit der die CO2-Emissionsrechte von Schweizer Unternehmen denen aus dem EU-Raum gleichgestellt werden sollen.

Bei der Detailberatung der Vorlage hat die Kommission bereits erste Entscheide gefällt. Zum einen lehnt sie es mit 19 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, dass die Ratifizierung erst erfolgen soll, wenn die Emissionsrechte einen Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 erreichen. Zum anderen will die Kommission mit einer Zusatzbestimmung sicherstellen, dass bei der Luftfahrt keine Doppelbelastung entsteht. Mit 15 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, für den Fall vorzusorgen, dass die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO neue Massnahmen einführen sollte. Diese plant eine Kompensationspflicht für die internationale Luftfahrt – zusätzlich zum Einbezug der Inner-EWR-Flüge in das Emissionshandelssystem, wie es das Abkommen vorsieht. Sollte sich eine Doppelbelastung für gewisse Flüge abzeichnen, muss der Bundesrat nun gemäss dem Kommissionantrag eine Vorlage unterbreiten, damit die Lage neu beurteilt werden kann.

Die Kommission prüft eine Flugticketabgabe
Auch in Zusammenhang mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) hat sich die Kommission mit dem Luftverkehr beschäftigt – einem Sektor mit hohen und steigenden CO2-Emissionen. Zur Debatte steht eine Flugverkehrsabgabe, wie sie bereits viele europäische Länder kennen und die pro Passagier und je nach Fluglänge erhoben würde. Die Verwaltung soll nun darlegen, wie eine solche Abgabe auf Flugtickets genau aussehen könnte. Die Kommission hat einen entsprechenden Antrag auf Prüfung mit 15 gegen 6 Stimmen angenommen.

In der weiteren Beratung zur Totalrevision hat die Kommission die Regeln für fossil-thermische Kraftwerke verschärft. Mit dem Stichentscheid des Präsidenten hat sie einen Antrag angenommen, der verhindert, dass solche Kraftwerke in der Schweiz attraktiv werden. Das heisst, tiefe Preise im Emissionshandelssystem sollen den Bau fossil betriebener Anlagen zur Wärme- oder Stromproduktion nicht begünstigen.

Bestätigung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe
Bei den Artikeln zum Emissionshandelssystem (EHS) folgt die Kommission in den grossen Linien der Vorlage des Bundesrats. So befürwortet sie, dass Unternehmen für Emissionen, die nicht durch Emissionsrechte gedeckt sind, 220 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente bezahlen müssen. Anträge auf mildere Sanktionierungsmassnahmen hat sie mit 13 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Auch bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe unterstützt die Kommission grundsätzlich die Version des Bundesrates mit einem Abgabesatz von 96 bis 210 Franken pro Tonne CO2. Die Kommission hat sich sowohl gegen eine tiefere als auch gegen eine höhere Lenkungsabgabe ausgesprochen. Ebenso lehnt sie es mit 16 gegen 8 Stimmen bei einer Enthaltung ab, die CO2-Abgabe auf Treibstoffe auszuweiten. Bei den Verminderungsverpflichtungen (Art. 33) weicht die Kommission von der bundesrätlichen Vorlage ab: Alle nonEHS-Unternehmen sollen sich mit einer Verminderungsverpflichtung befreien können und nicht nur diejenigen mit einer Abgabelast von 15'000 Franken oder mehr.

Weitere Themen
Die Kommission hat ausserdem die parlamentarische Initiative Walliser 17.467 «Änderung des Stauanlagengesetzes» vorgeprüft und beantragt ihrem Rat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr keine Folge zu gegeben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Ebenso beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Flach 17.487 «Klarheit und mehr Sicherheit für stillstehende AKW. Betriebsbewilligung nach zwei Jahren aussetzen» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Die Änderung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.452 «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» ausgearbeitet. Sie legt den Ist-Zustand als Ausgangszustand bei einer Konzessionserneuerung für Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG fest. Die Vorlage wird demnächst in die Vernehmlassung geschickt.

Die Kommission hat am 8. und 9. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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