Der BVES plädiert dafür, dass die MDD-Trilogverhandler diese Chancen wahrnehmen und fordert, dass sie die rechtliche Einordnung von Speichern als vierte Säule des Energiesystems – wie in den aktuellen Arbeitspapieren angelegt – nun auch umsetzen.

BVES: EU-Trilogverhandlungen – Energiespeicher endlich als vierte Säule des Energiesystems anerkennen

(ee-news.ch) Energiespeicher müssen endlich als das definiert werden, was sie sind: Speicher – zeitliche Verzögerungselemente, die nicht in die klassischen Energiesystemkategorien Erzeuger, Verbraucher oder Transport passen. Die EU-Definition von Speichern geht nun in diese zielführende Richtung. Der Deutsche Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüsst ausdrücklich, dass die Rolle der „aktive Verbraucher“ in den laufenden Verhandlungen erkannt wird.


Der BVES begrüsst in seiner Positionierung, dass die überfällige und vom Verband lange geforderte Energiespeicherdefinition nun ein grundlegender Bestandteil der aktuellen EU-Trilogverhandlungen zur Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie (MDD)MDD ist.

Maxime Unbundling-Prinzipes
Eine weitere Maxime in der MDD muss die Einhaltung des Unbundling-Prinzipes sein. Netzbetreiber können folglich Speicherdienstleistungen über das sogenannte „Drittbetreibermodell“ am Markt beschaffen. Im Sinne eines technologieoffenen Level-Playing Fields mit fairen und offenen Marktzugangs- und Beschaffungsverfahren für alle Marktteilnehmer muss dieses Grundprinzip beibehalten werden und darf nicht in definitorischen Grauzonen wie beispielsweise dem Label “fully integrated network components“ verblassen.

„Flex it First“-Ansatz
„Flex it First“ – dieser Leitsatz subsumiert eingängig geeignete Handlungsansätze für die MDD. Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sollten Speicher als Flexibilitätsoption in ihren Netzentwicklungsplänen berücksichtigen, anstatt sich allein auf den Netzausbau zu beschränken. Die gesamtsystemischen Vorteile, die ein „Flex it First“-Ansatz ermöglicht, werden auch von aktiven Verbrauchern vorangetrieben, die selbsterzeugte erneuerbare Energie mittels Speichern der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Ein zeitgemässes Strommarktdesign darf keine überproportional hohen Hürden für „aktive Verbraucher“ aufstellen. Der BVES begrüsst ausdrücklich, dass dies in den laufenden Verhandlungen erkannt wird.

Im Zuge des EU-rechtlichen Updates können jetzt wesentliche Weichenstellungen zur verbesserten Systemintegration von Speichern und zur Stärkung der Verbraucher bei der Umsetzung eines dezentralen, nachhaltigen Energiesystems rechtzeitig gelegt werden.

Der BVES plädiert dafür, dass die MDD-Trilogverhandler diese Chancen wahrnehmen und fordert, dass sie die rechtliche Einordnung von Speichern als vierte Säule des Energiesystems – wie in den aktuellen Arbeitspapieren angelegt – nun auch umsetzen.

Text: ee-news.ch, Quelle: Deutsche Bundesverband Energiespeicher (BVES)

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1 Kommentare

Freundlich Chaspaf

Etwas spät

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