Die SES begrüsst das am 13.9.18 durch die NZZ publik gemachte Urteil zum Sicherheitszuschlag (BVG A-5647/2016). Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist der Sicherheitszuschlag nicht nur ein geeignetes und zweckmässiges sondern gar erforderliches Mittel, um das Haftungsrisiko für Bund und Steuerzahlende zu mindern, dereinst grosse Kosten übernehmen zu müssen. Die Risikofähigkeit der Betreiber sei zu berücksichtigen. Diese Argumentation stützt weitgehend die Analyse der SES.
Urteil fällt in politisch brisante Phase
Die für den Sicherheitszuschlag massgebende Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) wird derzeit durch das UVEK revidiert. Im Gespräch ist dabei auch die Streichung des bisherigen Sicherheitszuschlags, was unter anderem von der Verwaltungskommission der Fonds (STENFO) gefordert wird. Begründet wird die Streichung mit einer neuen Methodik in der jüngsten Kostenschätzung, die Prognoseunsicherheiten besser abbilde, als die frühere Methodik der Kostenstudie von 2011.
Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom: «Der derzeitige Angriff auf den Sicherheitszuschlag ist politischer Natur. Es geht nur darum, die zur Zeit klammen Kassen der AKW-Betreiber zu schonen. Das Urteil bestätigt nun, dass dies nicht im Interesse von Bund und Steuerzahlenden ist.»
Sicherheitszuschlag weiterhin notwendig
Die SES ortet weiterhin grosse unberücksichtigte Risiken - unter anderem im Bereich der Finanzierung der Fonds. Sie hat dazu verschiedene Analysen publiziert, auch spezifisch zum Sicherheitszuschlag. Aus Sicht der SES ist dieser bis auf weiteres zu stärken und nicht zu schwächen. Eine Schwächung hätte zur Folge, dass die jährlichen Fonds-Beiträge der Betreiber um mehrere hundert Millionen Franken sinken, ohne dass bisher ein Ende der grossen Kostensteigerungen absehbar wäre.
Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES
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