Aufgrund der erhöhten Pauschalen erhält die Infrastruktur zusätzliche Einnahmen. Deshalb beabsichtigt das BAV, den Strompreis pro Kilowattstunde im Gegenzug um etwa zwei Prozent zu senken.

UVEK: Anreize fürs Energiesparen im Bahnverkehr

(UVEK) Der Stromverbrauch der Züge soll ab 2020 aufgrund der effektiven Werte statt mit Pauschalen verrechnet werden. Bahnen, die bei der Pauschalabrechnung bleiben, müssen künftig einen Zuschlag von 25 Prozent gegenüber dem Mittelwert bezahlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Anpassung der entsprechenden Netzzugangsverordnung (NZV) beschlossen. (Texte en français >>)


Heute verrechnen die Infrastrukturbetreiberinnen wie die SBB Infrastruktur oder die BLS Netz AG den Stromkonsum anhand von Pauschalwerten. Diese Abrechnung ist nicht optimal, da sie nicht dem effektiven Verbrauch entspricht. Selbst bei gleichem Fahrzeugtyp und gleicher Strecke kann der Bahnstromverbrauch je nach Wetter oder Fahrverhalten gegenüber dem pauschalen Mittelwert um bis zu 40 Prozent höher oder tiefer ausfallen. Zudem bezahlt ein stillstehender Zug heute die Kosten für den Strom nicht, den er in dieser Zeit für Komforteinrichtungen wie den Betrieb der Klimaanlage verbraucht.

Pauschalansätze um 25 Prozent höher
Der Bundesrat will dies ändern und hat daher die Netzzugangsverordnung (NZV) angepasst. Er will damit eine verursachergerechte Verrechnung fördern und einen Anreiz für einen energiesparenden Betrieb schaffen. Zu diesem Zweck werden die Pauschalansätze gegenüber den gemessenen Mittelwerten um 25 Prozent höher angesetzt. Für die Festlegung der Werte ist neu das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Bisher waren es die Infrastrukturbetreiberinnen.

Kilowattstunde 2 % günstiger
Aufgrund der erhöhten Pauschalen erhält die Infrastruktur zusätzliche Einnahmen. Deshalb beabsichtigt das BAV, den Strompreis pro Kilowattstunde im Gegenzug um etwa zwei Prozent zu senken. Davon profitieren die Bahnunternehmen mit verbrauchsabhängiger Messung. Am stärksten ins Gewicht fällt dies für den Güterverkehr, weil dieser am meisten Energie verbraucht: Laut Schätzungen kann ein schwerer Güterzug, der fünf Mal wöchentlich durch die Schweiz verkehrt, 75‘000 Franken pro Jahr sparen, wenn er auf die verbrauchsabhängige Stromkostenverrechnung umstellt.

Die Regelungen zum Energieverbrauch gelten ab dem 1. Januar 2020. Damit besteht für die Bahnunternehmen eine angemessene Übergangsfrist.

Text: Generalsekretariat UVEK

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