Dafür wird der Abwärmenutzung, erneuerbaren Energien und Passivhäusern eindeutig Vorrang gegeben. Eine der geplanten Massnahmen ist die Erhöhung der Solarverpflichtung bei neuen erdgasversorgten Wohngebäuden.
Bei Erdgas mindestens 20% solares Warmwasser
Erfolgt die Heizung und Warmwasserbereitung in einem neuen Wohnbau nicht mit Fernwärme oder erneuerbarer Energie, sondern mit Erdgas, so soll mindestens 20 Prozent des Warmwasserbedarfs mit Solarenergie gedeckt werden. Das ist eine Verdoppelung gegenüber der bisherigen Regelung, wobei nur die Hälfte der Verpflichtung durch Effizienzmassnahmen tauschbar sein soll. Neben der Unterstützung für Solarwärmeanlagen und Photovoltaik im Neubau soll die neue Bauordnung generell eine Marktverschiebung weg von Erdgasheizungen hin zur Fernwärme und zu Erneuerbaren fördern.
Text: Austria Solar
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