Die UREK-N zeigt sich überzeugt, dass im Verkehrsbereich noch ein grosses Reduktionspotenzial besteht. So bestätigt sie die Regelung, dass die neu in Verkehr gesetzten Personenwagen ab 2021 im Durchschnitt höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Weiter soll der Bundesrat die Kompetenz haben, Zwischenziele, Erleichterungen und Ausnahmebestimmungen festzulegen. Dabei hält die Kommission fest, dass Erleichterungen nur so lange weitergeführt werden dürfen, wie sie auch in der Europäischen Union gelten.
Inländische „Kompensationsprojekte“ dank E-Mobilität
Eine wesentliche Neuerung gegenüber der Vorlage des Bundesrats hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen bei den Elektrofahrzeugen beschlossen: Den Autoimporteuren soll erlaubt werden, ihre Elektrofahrzeuge von der Personenwagenflotte auszunehmen. Damit profitiert der Durchschnitt der gesamten Flotte nicht mehr zwingend vom Kauf eines Elektrofahrzeugs. Das heisst, die Käuferinnen und Käufer eines solchen Autos erleichtern es den Importeuren nicht mehr automatisch, emissionsstarke Autos mit Verbrennungsmotoren einzuführen. Mit dieser Neuregelung will die Kommission die Elektrifizierung der Mobilität vorantreiben. Sie ebnet insbesondere den Weg für Kompensationsprojekte im Inland im Bereich Elektromobilität. Eine Minderheit lehnt die Bestimmung ab, weil sie diese als unvorteilhaft für die Autobranche bewertet. Zusätzliche Minderheiten fordern entweder weitergehende Massnahmen wie ein Zielwert von 20 Gramm CO2 pro Kilometer für Personenwagen ab 2030 oder im Gegenteil weniger strenge Vorgaben.
Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)
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