Der Autohändler kaufte im Jahr 2015 zwei Teslas von einem Autoimporteur. Damit sich die "Gutschrift" für die umweltfreundlichen Autos bei den CO2-Emissionen seiner Neuwagenflotte niederschlägt, exportierte er die Wagen. Danach importierte er sie wieder. Das BFE berücksichtigte das Manöver mit den zwei Elektrofahrzeugen jedoch nicht bei der Schlussabrechnung für den Durchschnitt der CO2-Emissionen des Händlers.
BFE schickt Rechnung über 47'000 Franken
Vielmehr wurden die Autos dem Konto des Autoimporteurs gutgeschrieben. So verfehlte der Autofachmann sein Reduktionsziel für das Jahr 2015, das sich aus dem CO2-Gesetz ergibt. Und das BFE schickte ihm eine Rechnung für die geschuldete Sanktion von 47'000 Franken. Mit diesem Bonus-Malus-System soll erreicht werden, dass Wagen mit möglichst geringem CO2-Ausstoss in der Schweiz immatrikuliert werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-5412/2016 vom 30.07.2018)
Text: SDA
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