Sönke Tangermann: „Wegen des überholten Euratom-Vertrags können sich weder atomkritische Staaten, noch betroffene Wettbewerber gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für die Risikotechnologie Atomenergie wehren.“ ©Bild: Greenpeace Energy

Atomsubventionen: EU-Gesetzgeber muss fatale Entwicklung künftig verhindern

(PM) Das Gericht der Europäischen Union hat am 12.7.2018 die Klage der Staaten Österreich und Luxemburg gegen britische Atomsubventionen zurückgewiesen (siehe ee-news.ch vom 12.7.2018 >>). Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die das umstrittene Beihilfepaket für das derzeit im Bau befindliche AKW Hinkley Point C in Grossbritannien genehmigt hatte. Den Urteilsspruch kommentiert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.


„Das Urteil ist ein Weckruf, jetzt endlich die juristischen Grundlagen für die Förderung von Atomprojekten zu ändern. Das Beispiel Hinkley Point C zeigt, wie sich EU-Kommission und die britische Regierung hinter den verstaubten Paragrafen des Euratom-Vertrages von 1957 verschanzen. Euratom gewährt atomfreundlichen Regierungen freie Hand bei der Förderung der Risikotechnologie – selbst dann, wenn dies spürbare Folgen für den europäischen Strommarkt hat und nachweislich die erneuerbaren Energieanbieter unter Milliarden-Subventionen für ein AKW leiden.

Fatale Entwicklung künftig verhindern
Nur wegen des überholten Euratom-Vertrags können sich weder atomkritische Staaten, noch betroffene Wettbewerber gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für die Risikotechnologie Atomenergie wehren. Der Gesetzgeber in der EU muss diese fatale Entwicklung künftig verhindern, um den Gerichten mehr Spielraum zu geben, EU-Recht in Beihilfe- und Wettbewerbsfragen auch fair auf milliardenschwere Atomprojekte anwenden zu können.

Wichtiger denn je werden deshalb jetzt politische Initiativen wie die der deutschen, österreichischen und luxemburgischen Umweltministerinnen. Sie wollen den Euratom-Vertrag so reformieren, dass keine EU-Förderung mehr für neue Atomkraftwerke gewährt wird und Nicht-Atomstaaten mehr Mitspracherechte bekommen. Auch das europäische Beihilferecht muss dringend nachgeschärft werden um Subventionen für Atomkraft so zu begrenzen, wie das bei anderen Energieträgern längst der Fall ist.“

Hintergrund
Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C belaufen sich über den gesamten Förderzeitraum auf umgerechnet mehr als 100 Milliarden Euro. Greenpeace Energy hatte 2015 zusammen mit anderen Unternehmen parallel zu Österreich und Luxemburg ebenfalls gegen die Beihilfegenehmigung für Hinkley Point C vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Nachdem die erste Gerichtsinstanz die Klage 2016 abgewiesen hatte, ging die Energiegenossenschaft als einziger Kläger in Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort endete das Verfahren 2017, weil die EuGH-Richter die Klage ebenfalls als nicht zulässig abwiesen. Dabei spielten vor allem formaljuristische Gründe eine Rolle. Das von Studien untermauerte Hauptargument von Greenpeace Energy, wonach die britischen Atomsubventionen den Energiemarkt in der EU verzerren, hatten die Richter damals aus Sicht des Ökoenergieanbieters nur unzureichend gewürdigt.

Text: Greenpeace Energy eG

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