Um diese Wasserkraftanlage (220 GWh), deren nationales Interesse vom BFE anerkannt wurde, zu ersetzen, wären ein Gaskraftwerk mit einem Ausstoss von 75 000 Tonnen CO2 oder rund 50 Windkraftanlagen nötig.

Standesinitiative: Wasserkraft - für eine Lockerung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer

(parlament.ch) Der Grosse Rat des Kantons Wallis fordert die Bundesversammlung auf, die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft, insbesondere das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, zu lockern.


Die im Rahmen der Erneuerung der Konzession der Wasserkraftanlage Chippis-Rhone (220 GWh) anfallenden Kosten für die Kompensations- und Umweltmassnahmen werden auf 16 Millionen Franken geschätzt und die Produktionseinbussen im Zusammenhang mit der Restwassermenge (25 GWh) entsprechen dem Sechsfachen der Produktion der Windkraftanlage in Collonges.

Um diese Wasserkraftanlage (220 GWh), deren nationales Interesse vom BFE anerkannt wurde, zu ersetzen, wären ein Gaskraftwerk mit einem Ausstoss von 75 000 Tonnen CO2 oder rund 50 Windkraftanlagen nötig.

Konzession angefochten
Obwohl sämtliche Anforderungen der zuständigen kantonalen und eidgenössischen Stellen eingehalten wurden, haben der WWF und Pro Natura die Erneuerung der besagten Konzession angefochten und vor Bundesgericht obsiegt. In seinem Urteil weist das Bundesgericht insbesondere darauf hin, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht alle Elemente enthalte und weist den Fall an das Walliser Kantonsgericht zurück. Der Staatsrat wird sich also erneut mit diesem Fall befassen und einen neuen Entscheid fällen müssen.

Dieses konkrete Beispiel zeigt, dass es aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen in unserem Land nicht möglich ist, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder angemessen auszubauen. Allerdings muss die Wasserkraft als einheimische, saubere, erneuerbare, planbare und flexible Energie gebührend berücksichtigt werden.

Text: Parlamentsdienste

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1 Kommentare

Max Blatter

"In seinem Urteil weist das Bundesgericht insbesondere darauf hin, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht alle Elemente enthalte ...", steht da. Daraus zu schliessen, "dass es aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen ... nicht möglich ist, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten ...", scheint mir etwas gewagt! Hat man nicht einfach die UVP ein wenig auf die leichte Schulter genommen? Und wäre mit einer gewissen Nachbesserung nicht doch eine Lösung möglich? Zumindest Pro Natura halte ich für eine seriöse, kompromiss- und kooperationsfähige Organisation, mit der eine Einigung mit Sicherheit möglich wäre. Dazu braucht man nicht gute und bewährte Gesetze zu kastrieren.

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