Schematische Tagesganglinie für Produktion und Verbrauch mit einer PV-Anlage. Bereits heute Eigenverbrauchsquoten von über 50% realisiert werden. ©Bild: Basler & Hofmann AG

EnergieSchweiz: Veröffentlicht Leitfaden Eigenverbrauch

(EnergieSchweiz) Das totalrevidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Dabei wurden die Möglichkeiten für den Eigenverbraucher deutlich verbessert. So können sich neu mehrere Endverbraucher zum Eigenverbrauch zusammenschliessen. Der von EnergieSchweiz veröffentlichte Leitfaden Eigenverbrauch bietet Immobilieneigentümern, Mietern, Energieberatern, Solarplanern, Energieversorgern und weiteren Interessenten Hilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Der Leitfaden Eigenverbrauch ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.


Unter Eigenverbrauch wird der unmittelbare Verbrauch des Stroms zeitgleich mit der Produktion am Ort der Produktion oder die zeitgleiche Speicherung und der spätere Verbrauch am Ort der Produktion verstanden. Der vorliegende Leitfaden gilt grundsätzlich für alle Technologien. Da aber namentlich Eigenverbrauchsgemeinschaften (nachfolgend EVG) und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (nachfolgend ZEV) am häufigsten mit PV-Anlagen realisiert werden dürften, wird der Schwerpunkt nachfolgend auf diese Konstellationen gelegt.

Schon heute bis 50% Eigenverbrauch möglich
Der Anteil des vor Ort selbst verbrauchten Stroms an der Gesamtproduktion der Produktionsanlage wird als Eigenverbrauchsquote bezeichnet. Bei PV-Anlagen in Einfamilienhäusern, die tagsüber wenig Strom verbrauchen, liegt diese Quote in der Regel unter 30%, mit zusätzlichen Massnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung (z.B. Steuerung der Wärmepumpe) unter 50%. Mit einem Batteriespeicher, mit welchem der Verbrauch der Tagesproduktion auf den Abend und in die Nacht verschoben werden kann, kann dieser Wert weiter erhöht werden. In Gewerbebetrieben, die aufgrund ihrer Tätigkeit tagsüber und damit zeitgleich mit der Sonneneinstrahlung einen hohen Strombedarf haben, können bereits heute Eigenverbrauchsquoten von über 50% realisiert werden.

Rahmenbedingungen zur Schaffung und den Betrieb eines ZEV
Dank der starken Kostenreduktion bei PV-Anlagen in den letzten Jahren wird die direkte Nutzung des selbst produzierten Solarstromes immer interessanter. Um für den Eigenverbrauch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, sieht die neue Energiegesetzgebung seit dem 1. Januar 2018 neue Regelungen insbesondere betreffend dem Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher zum Eigenverbrauch vor. Der vorliegende Leitfaden stellt die neuen Rahmenbedingungen zur Schaffung und den Betrieb eines ZEV vor und zeigt Möglichkeiten für die praktische Handhabung auf. Der Leitfaden richtet sich somit an alle am Eigenverbrauch interessierten Personen und Organisationen, insbesondere an Mieter, Grundeigentümer und Fachleute aus den Bereichen Architektur, Siedlung, Raumnutzung und Technik. Er behandelt das Innenverhältnis des ZEV. Zu Fragestellungen, die den ZEV intern nicht oder nur indirekt betreffen und insbesondere im Zusammenhang mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) stehen (beispielsweise zum Netzanschluss oder zum Zählerwesen) veröffentlicht der VSE ein eigenes Branchendokument. Diese Themen werden hier unter Verweis auf das VSE-Dokument nur kurz behandelt. Im Übrigen sei auch auf das VSE-Dokument betreffend Herkunftsnachweiswesen und die Website von Pronovo zu den Förderinstrumenten hingewiesen.

Für Anlagen unter dem alten Recht
Für sogenannte „Eigenverbrauchsgemeinschaften“ (EVG), die vor dem 1. Januar 2018 unter altem Recht erstellt und organisiert worden sind, bleibt das Rechtsverhältnis zwischen den einzelnen Beteiligten und dem VNB zunächst unverändert. Namentlich bleiben alle daran Beteiligten Endverbraucher im Sinne des StromVG (siehe Kapitel 2.2). Zur Differenzierung werden Zusammenschlüsse gemäss heutigem Recht ZEV genannt. Für die Umwandlung bestehender EVG sind ggf. die zur Gründung einer ZEV nötigen Schritte zu prüfen. Bestehende Modelle können aber auch weiterhin angewendet werden, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Im Kapitel 2 werden die für den Eigenverbrauch wesentlichen, seit dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Bestimmungen inkl. deren Auswirkungen für die neuen Fördermassnahmen für Photovoltaikanlagen dargelegt. Kapitel 3 behandelt die möglichen Organisationsformen für ZEV, mit einer Abgrenzung zu den bisherigen rechtlichen Möglichkeiten. Kapitel 4 und 5 gehen näher auf die beiden typischen Formen des ZEV ein, nämlich den ZEV unter Grundeigentümern und den ZEV mit Mietern des Grundeigentümers. Kapitel 6 behandelt die wichtigsten Punkte im Verhältnis zwischen ZEV und Energieversorger/Verteilnetzbetreiber. In Anhang 1 schliesslich werden typische Fallbeispiele mit konkreten Kostenrechnungen vorgestellt. Dieser Leitfaden zeigt einzelne Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen auf. Er ist lediglich eine Empfehlung. In der Praxis können sich auch andere Lösungen etablieren.

Leitfaden Eigenverbrauch >>

Text: Bundesamt für Energie

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