Laut ENSI hat das AKW Gösgen die Jahresrevisionsarbeiten vorschriftsmässig durchgeführt und darf wieder anfahren.

AKW Gösgen: Darf nach Jahresrevision wieder anfahren

(ENSI) Anhand von Inspektionen vergewisserte sich das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, dass das AKW Gösgen seine Revisionsarbeiten korrekt und vorschriftsgemäss ausführte. Laut ENSI ergaben sich keine Befunde, die einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen. Das ENSI erteilte dem AKW Gösgen am 23. Juni 2018 die Freigabe zum Wiederanfahren. (Texte en français >>)


Das AKW Gösgen war am 2. Juni 2018 plangemäss zur Jahresrevision abgeschaltet worden. Während der Revision wurden 36 der insgesamt 177 Brennelemente ersetzt.

Weitere Prüfungen durchgeführt
Das AKW Gösgen führte zudem Wirbelstromprüfungen der Heizrohre an allen drei Dampferzeugern durch und inspizierte die Hauptkühlmittelpumpen im Reaktorgebäude. Im Maschinenhaus kontrollierte es diverse Wärmetauscher und überprüfte den Turbosatz im Bereich der Niederdruckturbinen. Des Weiteren führte das AKW Gösgen Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten an maschinentechnischen, elektrotechnischen und leittechnischen Systemen und Komponenten durch.

Neben dem ENSI hat auch der Schweizerische Verein für technische Inspektionen SVTI geprüft, ob das AKW Gösgen die Jahresrevisionsarbeiten vorschriftsgemäss durchgeführt hat.

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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