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Wird der Sicherheitszuschlag tatsächlich gekürzt, läuft dies auf tiefere Beiträge für die Betreiber hinaus. Faktisch wird damit der Atomstrom auf Kosten der Steuerzahlenden von morgen subventioniert.

SES: Atomstrom bleibt wohl weiterhin zu günstig

(SES) Heute hat die Eidgenössische Finanzkontrolle ihren Prüfbericht zur Kostenstudie 2016 der Stilllegungs- und Entsorgungskosten publiziert. Ihre Empfehlungen bestätigen weitgehend die reduzierten Beiträge der AKW-Betreiber in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO). Die SES bedauert dies. Viele Unsicherheiten bei der Kostenhöhe sowie insbesondere der Finanzierung der Fonds bleiben bestehen – und damit die virulente Gefahr, dass Atomstrom heute zu günstig auf Kosten von morgen abgegeben wird.


Vor vier Jahren sorgte ein fundierter Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) für zählbare Verbesserungen bei der Finanzierung der AKW-Stilllegung und –Entsorgung. Unter anderem wurde auf Verordnungsebene ein sogenannter Sicherheitszuschlag von 30% für nicht abgedeckte Risiken eingeführt.

Sicherheitszuschlag soll gesenkt werden
Trotz anhaltenden Kostensteigerungen empfahl die STENFO-Verwaltungskommission, das Leitungsorgan der Fonds, in ihrem Prüfbericht zur Kostenstudie 2016 eine Senkung des Sicherheitszuschlags. Nun folgt die EFK in ihrem heute publizierten Prüfbericht weitgehend den Vorschlägen der Verwaltungskommission. Dies obwohl die EFK weiterhin vor Risiken bezüglich der Finanzierung der Fonds warnt, auf die sie bereits 2014 verwiesen hatte. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das schlussendlich Kosten und Beiträge verfügt, hatte die damals bemängelten Risiken just mit der Einführung des Sicherheitszuschlags als abgeholt betrachtet. Für Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom, sind die Empfehlungen der EFK vor diesem Hintergrund sonderbar: «Die EFK begrüsst die Reduktion einer Sicherheitsmarge, obwohl diese ein vom UVEK akzeptiertes Mittel wäre, um nach wie vor ungedeckte Risiken abzufedern.»

Atomstrom würde subventioniert
Wird der Sicherheitszuschlag tatsächlich gekürzt, läuft dies auf tiefere Beiträge für die Betreiber hinaus. Faktisch wird damit der Atomstrom auf Kosten der Steuerzahlenden von morgen subventioniert und die Laufzeit der Kraftwerke verlängert, obwohl diese heute nicht mehr rentabel sind.

SES-Gutachten «Relevanz des Sicherheitszuschlags für die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds >>



Kostenstudie 2016

Die Kostenstudie 2016 (KS16) ist Basis für die Bemessung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) für die nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten der Schweizer Atomkraftwerke (AKW). Die KS16 wurde im Dezember 2016 publiziert. Die SES warnte im Mai 2017 nach einer ersten Überprüfung vor einem hohen Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst Geld nachschiessen zu müssen. Die STENFO-Verwaltungskommission veröffentlichte ihrerseits im Dezember 2017 einen zusammenfassenden Überprüfungsbericht und schlug darauf basierend die Höhe der Beiträge in die STENFO vor, welche das UVEK im April 2018 nun definitiv verfügt hat. Die AKW-Betreiber haben gegen diese Verfügung Beschwerde ergriffen. Heute hat nun die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Prüfbericht weitere Empfehlungen zur KS16 abgegeben.

Im 2. Halbjahr 2018 soll die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) revidiert werden, in welcher der Sicherheitszuschlag und weitere finanzielle Vorgaben geregelt sind. Davon abgeleitet wird die Höhe der definitiven Beiträge für jedes einzelne Schweizer AKW festgelegt. 2019 soll die revidierte SEFV in Kraft treten.



Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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