Die Beschwerdeführer vermögen keine wissenschaftlichen Studien zu benennen, in denen gesundheitliche Effekte durch von Windenergieanlagen verursachten Infraschall nachgewiesen wurden.

Suisse Eole: Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen Windkraftwerk Grenchen ab

(Suisse Eole) Das Bundesgericht wies zwei Beschwerden gegen das Windparkprojekt Grenchenberg ab. Die Beschwerdeführer hatten mögliche Trinkwasserverunreinigungen, Felsstürze und Lärmbelästigung geltend gemacht. Das Gericht hat alle Punkte zurückgewiesen und entschieden, dass den Einsprechern keine Beschwerdebefugnis zusteht. (Texte en français >>)


Im Gerichtsurteil begründen die Bundesrichter die Frage bezüglich des Infraschalls wie folgt: „Die Beschwerdeführer vermögen keine wissenschaftlichen Studien zu benennen, in denen gesundheitliche Effekte durch von Windenergieanlagen verursachten Infraschall nachgewiesen wurden.“ In der Begründung ist auch zu lesen, das BAFU schliesse sich dieser Auffassung an. Der Infraschall sei bei den Beschwerdeführern, die mindestens 2300 m von der nächstgelegenen Windenergieanlage entfernt wohnten, nicht mehr wahrnehmbar. Zudem weise auch das BAFU darauf hin, dass es keine wissenschaftlich und statistisch überzeugende Evidenz für nachteilige Auswirkungen des Infraschalls von Windenergieanlagen auf die Gesundheit gebe.

Bezüglich der Auswirkungen auf das Trinkwasser argumentieren die Bundesrichter, ein Windpark könne im Allgemeinen nicht als Anlage mit besonderem Gefährdungspotenzial bezeichnet werden. Auch unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falls gingen davon kaum grössere Gefahren für das Trinkwasser aus als bei der Erstellung irgendeiner anderen Baute oder Anlage in einem Gebiet mit Grundwasservorkommen.

Bezüglich der Sichtbarkeit ist in der Urteilsbegründung zu lesen, aus dem blossen Umstand, dass die Windenergieanlage von den Wohnliegenschaften der Beschwerdeführer aus sichtbar sein werden, sei ebenfalls keine besondere Beziehungsnähe abzuleiten. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführer in einem Abstand von mindestens 2300 m entfernt wohnten und der Windpark darüber hinaus nicht in der Hauptaussichtsrichtung der am Südhang des Juras situierten Liegenschaften geplant sei, sondern auf deren Gegenseite, in nördlicher Richtung.

16 MW Leistung

Gemäss Angaben des Versorgers sieht das Projekt "Windkraft Grenchen" vor, dass auf dem Berg bis 2020 sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 16 MW entstehen. Die Anlagen sollen dann etwa 32 Mio. kWh Strom jährlich erzeugen und rein rechnerisch rund zwei Drittel des Strombedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe decken.

Text: Suisse Eole

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