Swiss Small Hydro: FAQ zum neuen Energierecht

(Swiss Small Hydro) Die Swissgrid hat am 8.12.2017 einen Brief an die Kontaktpersonen der Projekte auf der KEV-Warteliste gesandt, welcher eine Fülle von Reaktionen und Fragen auslöste. Der Brief kündigte an, dass für die meisten Projekte entweder ein Wechsel des Vergütungssystems ansteht, oder dass keine Förderung des Projekts mehr möglich ist. Folgend Antworten auf die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang.


Wer ist Pronovo?

Seit dem 01.01.2018 heisst die Vollzugsstelle zur Abwicklung der Einspeisevergütung «Pronovo AG». Die Pronovo AG ist eine hundertprozentige Tochterfirma der Swissgrid. Aktuelle Informationen zur neuen kostenorientierten Einspeisevergütung KEV, der Mehrkostenfinanzierung MKF und Herkunftsnachweisen finden Sie auf der Website www.pronovo.ch. Auch Rückmeldungen auf das Schreiben von Swissgrid vom 08.12.17 (info@pronovo.ch) sind neu an die Pronovo zu richten.

Wie stehen die Chancen, 2018 in die KEV aufgenommen zu werden?
Im Juli 2018 erhalten nur anerkannte Springerprojekte des Jahres 2015 (d.h. die zweite Projektfortschrittsmeldung PFM2 wurde vor dem 31. Oktober 2015 eingereicht), die KEV. Zu einem späteren Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass die Springerprojekte 2016 folgen. Je später ein Projekt als Springer gemeldet wurde, desto unwahrscheinlicher wird eine Aufnahme in die KEV. Ende 2022 können die letzten Projekte in die Förderung aufgenommen werden. Details dazu finden sich im Faktenblatt zur KEV (s. am Ende dieses Artikels).

Ist es möglich, einen Investitionsbeitrag IB zu beantragen und trotzdem auf der KEV-Warteliste zu bleiben?
Nein, ein Projekt kann nicht auf der KEV-Warteliste bleiben, wenn es einen IB beantragt. Es ist Sache des Projektleiters, zwischen den beiden Modellen zu entscheiden.

Wann kommt die Ausnahmeregel zur Leistungsuntergrenze zur Anwendung?
Gemäss Art. 19 Abs. 5 des Energiegesetzes EnG und Art. 9 der Energieförderungsverordnung EnFV kommt die Untergrenze bei Nebennutzungsanlagen nicht zur Anwendung. Dies betrifft somit beispielsweise Trink- und Abwasser-, Bewässerungs- und Dotierkraftwerke. Ebenfalls als Ausnahmen betrachtet werden Kraftwerke an künstlich geschaffenen Hochwasserentlastungskanälen, Industriekanälen und bestehenden Ausleit- und Unterwasserkanälen, sofern keine neuen Eingriffe in natürliche oder ökologisch wertvolle Gewässer bewirkt werden. Die Ausnahmeregel gilt sowohl für die KEV wie auch für die IB.

Gibt es eine Definition von Mindestinvestitionen, die einen Ersatz als "vollständig" oder "neu" qualifiziert?
Nein, die Definition von "vollständiger" Ersatz- oder Neuinstallation basiert nicht explizit auf einem Mindestbetrag. Die Entscheidung trifft Pronovo im Einvernehmen mit dem BFE (vgl. Art. 3 der Energieförderverordnung EnFV) auf der Grundlage der vom Projektleiter eingereichten Auflistung der Investitionen. Bitte beachten Sie, dass Pronovo zwar kein bestimmtes Format für die Übermittlung dieser Informationen benötigt, für die Beurteilung jedoch auf eine detaillierte Dokumentation angewiesen ist.

Bleiben die
bisherigen Anforderungen für erheblich erneuerte oder erweiterte Kraftwerke gültig?
Nein, die bisherigen Anforderungen an Erneuerungen und Erweiterungen für die KEV sind nicht mehr gültig. Die Anforderungen an erheblich erweiterte/erneuerte Anlagen, die bereits durch die KEV vergütet werden, bleiben bestehen. Neu können jedoch nur noch Neuanlagen in die KEV aufgenommen werden (also Wartelisteanlagen). Für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen kann ein Investitionsbeitrag beantragt werden.

Hat man Anspruch auf einen IB, wenn die Arbeiten bereits durchgeführt wurden?
Nein, wer einen IB in Anspruch nehmen will, darf mit den Arbeiten erst beginnen, nachdem das BFE eine Zusicherung abgegeben hat. Ausgenommen sind Anlagen auf der Warteliste (Anm.: diese müssen ebenfalls per Ende 2017 auf der Warteliste registriert worden sein, sonst gilt die Regelung nicht), welche bereits vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen wurden. Projekte, welche bis zum 31.12.2017 die PFM 2 oder die Inbetriebnahmemeldung eingereicht haben, werden entsprechend dem Einreichedatum dieser Meldung berücksichtigt, sofern bis spätestens 31.03.2018 ein Gesuch für einen IB eingereicht wird.

Welche Fristen sind von Bedeutung?

  • Bis zum 31. März 2018:
    - Antwort auf das Schreiben der Swissgrid (heute Pronovo) vom 8. Dezember 2017.
    - Für Springer-Projekte: Einreichung des Gesuchs für einen IB, damit ein Vorrang gesichert werden kann. Die Rangierung erfolgt dann entsprechend dem Einreichedatum der zweiten Projektfortschrittsmeldung.

2022 können die letzten Projekte in die Förderung aufgenommen werden.

Welches sind die aktuellsten Dokumente, die für die Kleinwasserkraft relevant sind?

Welche neuen Berechnungstools stehen zur Verfügung?

Text: Swiss Small Hydro

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