Da sich Erneuerbaren-Anlagenbetreiber schrittweise dem Markt stellen müssen, benötigen diese Vermarktungsoptionen für Bestands- wie für Neuanlagen, die den Marktzugang ermöglichen, so BWE-Präsident Albers.

BWE: Fordert Marktzugang im B2B-Bereich für Erneuerbaren-Anlagenbetreiber

(BWE) „Industrie und Erneuerbare müssen jetzt zusammenwachsen und die nächste Phase der Energiewende gemeinsam vorantreiben, indem Energieerzeuger Direktlieferverträge mit Industrieunternehmen abschliessen“, betont Hermann Albers, Präsident des deutschen Bundesverbandes Windenergie (BWE). Der BWE untersetzt diese Forderung nach einem direkten Zugang mit B2B-Lösungen in den Markt mit einer rechtswissenschaftlichen Studie, die das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) erstellt hat.


„Die Wirtschaft ist der grösste Energieverbraucher, daher sind hier durch die Nutzung erneuerbarer Energien schnelle Ergebnisse zur Verringerung des CO2-Ausstosses zu erreichen. Damit dies auch insbesondere in der Industrie zum Wachstumstreiber wird, müssen zügig Gesetze geändert werden. Der Koalitionsvertrag fordert intelligente Vermarktungskonzepte, wir können also sofort anfangen“, so Albers. Ziel ist die Steigerung des Nutzungsgrads von erneuerbarer Energien, die Erschliessung grosser CO2-Senkungspotenziale in der Industrie und im Gewerbe sowie die Nutzung zusätzlicher Synergieeffekte durch Flexibilisierung des Industriebetriebs.

Marktzugang im B2B-Bereich für Erneuerbaren-Anlagenbetreiber
„Uns geht es darum, ein einfach handhabbares Instrument im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung zu schaffen, welches Erneuerbare-Anlagenbetreiber und gewerbliche wie industrielle Kunden zusammenbringt. Mit dem von uns vorgeschlagenen Weg wollen wir erreichen, dass die grüne Eigenschaft des Stromes auf Basis von Echtzeitdaten von der Erzeugung zum Letztverbraucher weitergegeben werden kann. Dadurch kann der Verbraucher im weiteren Verwertungsweg diese Eigenschaft zur Verbesserung seiner CO2-Bilanz nutzen. Damit liesse sich ein Anreiz schaffen, für die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber den Marktzugang im B2B-Bereich zu ermöglichen“, so Hermann Albers weiter.

Vereinbar mit Europarecht
„Unser Vorschlag trägt der Tatsache Rechnung, dass sich Erneuerbaren-Anlagenbetreiber schrittweise dem Markt stellen müssen. Dafür benötigen diese Vermarktungsoptionen für Bestands- wie für Neuanlagen, die den Marktzugang ermöglichen. Zur Umsetzung sind nur wenige neue bzw. präzisierende Regelungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich. Dies ist im Rahmen des EEGs möglich, indem eine weitere Form der bereits bestehenden sonstigen Direktvermarktung vorgesehen wird. Ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten belegt darüber hinaus die Vereinbarkeit der Vorschläge mit dem Europarecht.

„Die Koalition will die Sektorenkopplung, also den Einsatz von Erneuerbaren-Strom in den Sektoren Industrie, Wärme und Mobilität, voranbringen. Deshalb ist es erforderlich, noch bestehende Barrieren zwischen den Sektoren abzubauen und jetzt den Weg hin zur echten Direktvermarktung für Erneuerbare zu ebnen. Das von uns vorgeschlagene Modell ist dafür ein erster Schritt. Es gibt einen starken Anreiz für die politisch gewünschte und von uns unterstützte Marktintegration der Erneuerbaren Energien“, so Hermann Albers.

Direkte Vermarktung von Windstrom und anderem erneuerbaren Strom im B2B-Bereich >>

Zusammenfassung der Studienergebnisse >>

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (BWE)

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