Die EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) haben entschieden, die Verrechnung der Messkosten bei allen Produzenten unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme zu streichen. ©Bild: Helion Solar

EKZ: Stellt Anlagenbetreibern Lastgangmessung nicht mehr in Rechnung

(PM) Das Versorgungsgebiet der Elektrizitätswerke des Kantons Zürichs verrechnet den Anlagebetreibern keine Kosten für Lastgangmessungen mehr. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes per 1. Januar 2018 werden die Messkosten der Produktionsanlagen von 30 bis 100 kWp nicht mehr den Anlagenbetreibern verrechnet.


Für bestehende Produktionsanlagen, die per Ende 2017 bereits in Betrieb waren, räumt das Gesetz dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, diese Kosten weiterhin wie bisher zu verrechnen. Im Sinne einer Gleichbehandlung haben sich die EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) entschieden, die Verrechnung der Messkosten bei allen Produzenten unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme zu streichen.

Text: Helion Solar AG

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