Der Entscheid des ENSI, den überalterten Reaktor wieder hochzufahren, ist nicht nur gefährlich, sondern auch völlig sinnlos und unvernünftig. Die Betreiberin Axpo hält die Erdbebenschutz-Strahlenwerte nicht ein. Bild: SP

BeznauI: SP reicht Aufsichtsbeschwerde gegen UVEK ein

(PM) Die SP Schweiz hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eingereicht, weil das Atomkraftwerk Beznau I seit Jahren den Strahlenschutzgrenzwert nicht einhält. Das UVEK soll den folgenschweren Entscheid des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI), Beznau wieder einzuschalten, unverzüglich rückgängig machen. (Texte en français >>)


Der Entscheid des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats, den lädierten Atomreaktor «Beznau I» überstürzt wieder ans Netz zu lassen – trotz lautem Protest der Anwohnenden und trotz einem laufenden Gerichtsverfahren, weil die Strahlenschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden – ist ein riesiger Skandal. Das UVEK drückt sich damit vor seiner Verantwortung. Das Departement setzt so den Schutz des Lebensraumes und die Gesundheit der Menschen aufs Spiel.

Völlig sinnlos und unvernünftig
Die SP Schweiz reagiert auf dieses Pflichtversäumnis und reicht gegen das UVEK eine Aufsichtsbeschwerde ein. «Der Entscheid des ENSI, den überalterten Reaktor wieder hochzufahren, ist nicht nur gefährlich, sondern auch völlig sinnlos und unvernünftig. Die Betreiberin Axpo hält die Erdbebenschutz-Strahlenwerte nicht ein. Wir fordern deshalb, dass der Axpo die Betriebsbewilligung von Beznau I und II entzogen wird », sagt SP-Vizepräsident Beat Jans. Die SP erinnert das UVEK an seinen Auftrag und an seine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. «Höchste Zeit, dass in diesem Hochrisikobereich wieder genau hingeschaut wird! Die Überschreitung der Strahlenschutzgrenze ist unter keinen Umständen zu akzeptieren», kritisiert Jans.

Aufsichtsbeschwerde gegen das UVEK

Text: SP Schweiz

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