Für die SES braucht es Rahmenbedingungen, die den raschen Ausbau der Erneuerbaren sicherstellen. Die Schweizerische Stromversorgung darf sich nicht auf altersschwache und unzuverlässige Atomkraftwerke in der Schweiz oder Frankreich abstützen.

SES: Strommarktdesign – Wirren der Politik führen nicht zum Ziel

(SES) Die Schweizerische Energie-Stiftung SES ortet eine allgemeine Planlosigkeit in der weiteren Ausgestaltung der Energiewende in der Schweiz. Ein Kommentar zu den Geschäften rund um ein neues Strommarktdesign in der Frühjahrssession.


Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist Anfang Jahr in Kraft getreten. Damit sind die groben Rahmenbedingungen für die Energiewende in der Schweiz abgesteckt. In Bezug auf die weitere konkrete Ausgestaltung der Energiewende herrscht allerdings allgemeine Planlosigkeit. Das vom Bundesrat vorgesehene zweite Massnahmenpaket (KELS) wurde letztes Jahr im Parlament versenkt. Nun werden im Parlament vornehmlich Partikularinteressen verfolgt. SES-Projektleiter Felix Nipkow stellt fest: «Es fehlt ein Masterplan, wie die Energiewende konsequent weiterverfolgt werden kann.»

Konkrete Massnahmen erforderlich
Es braucht Rahmenbedingungen, die den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Die Schweizerische Stromversorgung darf sich nicht auf altersschwache und unzuverlässige Atomkraftwerke in der Schweiz oder Frankreich abstützen. Auch im Bereich Energieeffizienz braucht es konkrete Massnahmen, um die Ziele zu erreichen. Ein Lenkungssystem wäre sehr effizient, wenn es richtig ausgestaltet wird. In dieser Woche behandelt das Parlament gleich mehrere Vorstösse zum künftigen Strommarktdesign. Die SES ordnet die Motionen ein und bezieht Position.

18.3000 Motion Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen (Montag, 5.3.18, im Ständerat)
» Die SES lehnt die Motion ab. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurden bereits Massnahmen eingeführt, die den bestehenden Kraftwerken zugutekommen. Weitere Massnahmen auf Vorrat sind unnötig. Für die Energiewende und einen möglichst raschen Atomausstieg ist vor allem der Ausbau neuer erneuerbarer Produktion wichtig. Die anstehende Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bietet hier Gelegenheit, die Rahmenbedingungen im Strommarktdesign für diesen Ausbau zu schaffen. Mit der vorliegenden Motion wird diese Chance verpasst, weil nur bestehende Anlagen gefördert werden sollen.

17.3970 Motion Revision des StromVG. Etablierung einer strategischen Reserve (Donnerstag, 8.3.18, im Nationalrat
» Der Bundesrat hat im November an der Infrastrukturtagung den Vorschlag einer strategischen Reserve eingebracht. Die nationalrätliche Energiekommission (UREK-N) gibt dem Bundesrat damit den Auftrag, den letzterer sich gewünscht hat. Eine strategische Reserve kann eine sinnvolle Massnahme sein, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und erneuerbaren Energien neben dem Energy-only-Markt eine Möglichkeit zur In-Wert-Setzung zu geben. In der Ausgestaltung muss darauf geachtet werden, dass nur erneuerbare Energien teilnehmen können und die Kosten verursachergerecht von allen Stromkonsumenten getragen werden.

17.3971 Motion Strommarkt 2.0. Strommarktliberalisierung zweiter Schritt
» Dieser Vorstoss hat dieselbe Geschichte wie die Motion 17.3970: Der UREK-N ist der Wunsch des Bundesrates Befehl. Im Gegensatz zu den obigen Motionen gibt es hier eine ablehnende Kommissionsminderheit. Die SES lehnt diese Motion ebenfalls ab. Die Frage nach der Marktöffnung steht isoliert für die SES nicht im Vordergrund und es gibt keinen Grund zur Eile. Die Energiewende kann sowohl in einem vollständig liberalisierten Markt wie auch im vollen Monopol oder im teilliberalisierten Markt vollzogen werden; ausschlaggebend sind die Rahmenbedingungen. Ein Monopol, das wie in den 1970er bis 90er-Jahren die Atomenergie schützt, ist dabei genauso wenig zielführend wie ein liberalisierter Markt, der die Kosten umweltbelastender Produktionsarten nicht internalisiert und Investitionen in neue erneuerbare Energien wie Wind und Sonne behindert. Eine allfällige Umsetzung des zweiten Marktöffnungsschrittes muss im Sinne der Energiewende stattfinden und entsprechend flankiert werden.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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