Die BKW ihrerseits ist verpflichtet, den Produzenten den Strom abzunehmen. Dafür bezahlt sie 4.4 Rp./kWh. Dieses Missverhältnis war im letzten Jahr schon unhaltbar. Angesichts der Forderungen des neuen Energiegesetzes und der Vorgaben in den entsprechenden Verordnungen ist diese Vergütung nicht akzeptabel. Denn mit der Annahme der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweizer Bevölkerung auch für eine gerechte Vergütung von erneuerbarer Energie ausgesprochen. Das Energiegesetz hält fest, dass die Nutzung und der Ausbau erneuerbarer Energie von nationalem Interesse sind. Die SSES und der Fachverband VESE werden die Situation analysieren und sich weitere Schritte vorbehalten.
Text: Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE)
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