Die vorliegende Botschaft sieht demgegenüber vor, dass ab 2021 der grösste Teil der für im Verkehrssektor verlangten Kompensationen im Ausland (!) getätigt werden kann. Grafik: BAFU

Nur mit einem angemessenen, auf 20-30% erhöhten Anteil der Kompensation des Verkehrs im Inland können auch wirklich gute Projekte in der Schweiz umgesetzt werden.

Ökostrom Schweiz: Fordert Anerkennung landwirtschaftlicher Biogasanlagen im CO2-Gesetz

(PM) Das Energie- und das CO2-Gesetz sind für die neuen Erneuerbaren Energien  zentrale rechtliche Grundlagen. Eine Nachfolgelösung der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV ist nicht in Sicht respektive das neue Strommarktdesign ist noch nicht vorhanden. Gerade weil landwirtschaftliche Biogasanlagen nicht nur Bandenergie liefern, sondern auch einen grossen Beitrag an den Klimaschutz leisten, sollten für diese im neuen CO2-Gesetz spezielle Rahmenbedingungen geschaffen werden.


Eines der grössten Anliegen von Ökostrom Schweiz, des Zusammenschlusses von landwirtschaftlichen Biogasanlagen, betrifft die Kompensationspflicht bei Treibstoffen. In der heute bestehenden CO2-Gesetzgebung ist festgehalten, dass die Treibstoffimporteure 10% des durch den Verkehr verursachten CO2-Ausstosses kompensieren müssen und dies notabene zu 100% aus Schweizer Kompensationsprojekten, die im Rahmen einer BAFU-Vollzugsweisung abgewickelt werden. Dieses noch junge Instrument funktioniert gut. Vor allem auch landwirtschaftliche Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag an die von den Treibstoffimporteuren benötigten Kompensationsmengen.

Die vorliegende Botschaft sieht demgegenüber vor, dass ab 2021 der grösste Teil der für im Verkehrssektor verlangten Kompensationen im Ausland (!) getätigt werden kann, wie die Grafik links oben zeigt.

Mindestens 20-30% im Inland
Ökostrom Schweiz sieht einen künftigen Satz von mindestens 20-30% im Inland als zwingend notwendig und zielführend an. Nur mit einem angemessenen, auf 20-30% erhöhten Anteil der Kompensation im Inland können auch wirklich gute Projekte in der Schweiz umgesetzt werden. Andernfalls besteht die grosse Gefahr, dass nicht einmal mehr alle heute bestehenden inländischen Kompensationsprojekte weiterbetrieben werden können, geschweige denn, dass neue Projekte hinzukommen. Entgegen der Aussage der Erdölvereinigung Schweiz gibt es im Inland genügend Projekte. So wird zurzeit nur 4% des anfallenden Hofdüngers energetisch und damit Klimawirksam genutzt. Die damit einhergehende Methan-Reduktion beträgt rund 40‘000 to. CO2 pro Jahr. Der grösste Teil der CO2-Reduktion wird durch die Reduktion des Methanausstosses erreicht, ein kleinerer Teil durch den Strom und durch die Wärmenutzung. Würde z.B. 40% des Hofdüngers energetisch genutzt, ergäbe diese eine geschätzte Reduktionsleistung von jährlich rund 400‘000 Tonnen CO2e. Nebenbei erwähnt: die Anlagen liefern Bandenergie, sind steuerbar, leisten einen Beitrag an die Netzstabilität und können bedarfsgerecht produzieren.

Siehe hierzu den Beitrag des Nachrichtenmagazins 10vor10 des SRF vom 19.02.2018 >>

Klimaschutz in der Landwirtschaft
Erstmals soll die Landwirtschaft gesetzlich verpflichtet werden einen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Als landwirtschaftliche Organisation befürwortet Ökostrom Schweiz, dass auch die Landwirtschaft ihre Verantwortung übernimmt und ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es gibt heute zahlreiche Bestrebungen und Projekte in der Landwirtschaft, die bereits umgesetzt sind und einen Beitrag leisten oder in Entwicklung sind: Grastrocknungsanlagen, Gewächshausproduzenten, Programm Nitrifikationshemmer, klimafreundliche Milch usw.

Ökostrom Schweiz plädiert für konkret vorgegebene Massnahmen, die aber nicht gesetzlich verankert sind. Gesetzlich vorgegeben werden soll einzig der Richtwert einer Reduktionsmenge, die zu erreichen ist. Wie letztlich das Ziel erreicht wird, soll im Rahmen eines freiwilligen Weges offen bleiben. Würde gar eine Abhängigkeit zur Direktzahlung geschaffen, bestünde keine Möglichkeit mehr für die Landwirtschaft freiwillig Klimaschutzprojekte einzureichen. Damit würden die Landwirte bevormundet und sie könnten ihre Eigenverantwortung nicht mehr wahrnehmen. Zudem würde eine Ertragsquelle für die Landwirtschaft wegbrechen. Die Reduktionen sollen dort erreicht werden, wo sie für die einzelnen Bauernbetriebe am sinnvollsten umgesetzt werden können.

Hoffnungen ruhen auf Detailberatung

Erfreut nimmt Ökostrom Schweiz zur Kenntnis, dass die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beschlossen hat, der parlamentarischen Initiative Burkart Folge zu geben (17.405). Die Initiative verlangt eine Weiterführung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe bis 2030.

Insgesamt aber wiederspiegelt die aktuelle Klima- und Energiepolitik die Transformation in Richtung nachhaltiges, erneuerbares Energiesystem nur ungenügend. Die Förderungen in der Schweiz vernachlässigt teils negative Umweltauswirkungen und damit externe Kosten, und lenken den Ausbau nicht oder nur begrenzt auf flexible, klimafreundliche Technologien wie Biogasanlagen. Ökostrom Schweiz erwartet, dass der erforderlichen Transformation in der Detailberatung des CO2-Gesetzes Nachachtung verschafft wird.

Text: Ökostrom Schweiz

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