Söhnke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy, fordert die deutsche Bundesregierung zur Klage gegen die ungarischen Atomsubventionen auf. ©Bild: Greenpeace Energy

Subventionen AKW Paks II: Klagefrist läuft ab – Deutschland muss jetzt handeln

(PM) GreenpeaceEnergy fordert die deutsche Bundesregierung auf, zügig eine Klage gegen Milliarden-Subventionen für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II auf den Weg zu bringen. Die Frist für gerichtliche Einwände vor dem Europäischen Gerichtshof endet am 25. Februar. Damit würde Deutschland die Haltung der österreichischen Regierung stärken, die am Montag angekündigt hatte, gegen die Beihilfen für Paks II zu klagen.


Österreich geht davon aus, dass die hohen Milliarden-Subventionen nicht zu rechtfertigen sind. „Die hochsubventionierten ungarischen Reaktoren bergen nicht nur immense Umweltrisiken“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Die Atommeiler in Paks sind bei einem Störfall zudem nicht ausreichend versichert und verstopfen den grenzüberschreitenden Markt für Erneuerbare Energien mit Atomstrom. Auch die deutsche Bundesregierung muss jetzt juristisch einschreiten, um diese Folgen abzuwenden.“

Subventionen von EU genehmigt
Rund 440 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt plant Ungarn am Standort Paks zwei neue Druckwasserreaktoren russischer Bauart. Finanziert werden soll dies durch einen Kredit über rund zehn Milliarden Euro aus Russland sowie durch weitere Milliarden aus dem ungarischen Haushalt. Die EU-Kommission hatte die staatlichen Subventionen im vergangenen Jahr genehmigt, wogegen Österreich nun gerichtlich vorgehen will.

Derzeit klagt die Alpenrepublik – unterstützt von Luxemburg – bereits in einem ähnlichen Fall vor dem EuGH. Dabei geht es um Subventionen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C. Hierzu wird ein Urteil in den kommenden Monaten erwartet. Auch Greenpeace Energy hatte 2015 gegen die Hinkley-Point-Beihilfen geklagt und war als einziges Energieunternehmen vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Europas höchste Gerichtsinstanz hatte die Klage im vergangenen Oktober jedoch endgültig abgewiesen (siehe ee-news.ch vom 18.10.2018 >>). Die Richter liessen den Umstand, dass Greenpeace Energy als Wettbewerber auf dem Strommarkt von den Atomsubventionen negativ betroffen ist, damals nicht als Klageberechtigung gelten.

„Der Fall Hinkley Point zeigt, wie hoch das Gericht die Hürde für nichtstaatliche Akteure legt“, sagt Sönke Tangermann. Somit haben nach Meinung des Ökoenergieanbieters praktisch nur noch Regierungen die Möglichkeit, unfaire und unzeitgemässe Atomsubventionen höchstrichterlich prüfen zu lassen. „Nachdem Deutschland im Rechtsstreit um Hinkley Point noch gekniffen hat, sollte die Bundesregierung jetzt Courage zeigen und Österreich im Paks-Verfahren unterstützen“, sagt Tangermann.

Hintergrund
Greenpeace Energy hat die Auswirkungen von Paks II auf Deutschland in mehreren Studien analysieren lassen. Eine Untersuchung des Berliner Beratungsinstituts Energy Brainpool aus dem Jahr 2016 (siehe ee-news.ch vom 17.02.2016 >>) zeigt, dass Stromimporte aus Paks den deutschen Börsenstrompreis um rund 70 Cent je Megawattstunde dämpfen würden, was engagierte Ökostromanbieter als auch Betreiber von ungeförderten Erneuerbaren-Anlagen benachteiligen würde. Zudem würde auch die finanzielle Belastung für Endverbraucher hierzulande steigen, weil die durch Paks ausgelösten Großhandelseffekte das EEG-Konto mit bis zu 200 Millionen Euro jährlich belasten würden.

Eine weitere Untersuchung des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (siehe ee-news.ch vom 26.04.2016 >>) aus dem vergangenen Jahr zeigt: Käme es in Paks zu einem schweren Unfall, überstiegen dessen geschätzte Folgekosten die von ungarischer Seite bereitgestellte Entschädigung um rund das 180-fache. Die Haftungsobergrenze des ungarischen Staates und des AKW-Betreibers ist bei einem grenzüberschreitenden Unfall auf lediglich 380 Millionen Euro gedeckelt.

Text: Greenpeace Energy eG

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