Entwicklung der Holzernte 1966-2015, Aufteilung nach den Sortimenten Wald-Energieholz, Industrieholz und Stammholz. Zielwert 2020: die in der Waldpolitik 2020 und der Ressourcenpolitik Holz festgeschriebene Menge von 8.2 Mio. m3 Holz.

Bundesrat: Heisst Bericht zur Verstärkung der Holznutzung gut

Im Schweizer Wald wird weniger Holz genutzt als nachwächst und der einheimische, erneuerbare und klimafreundliche Rohstoff Holz wird nicht optimal verwendet. Eine Folge sind dunkle und dichte Wälder, die oft weniger stabil sind. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den Bericht «Optimierung der Waldnutzung» gutgeheissen. Der Bericht zeigt, mit welchen Massnahmen mehr Holz genutzt werden kann. Er erfüllt ein Postulat von Nationalrat Beat Jans (SP, BS). (Texte en français >>)


Die Nutzung und Verwendung von Schweizer Holz hat viele Vorteile: Holz ist regional verfügbar, schont das Klima und schafft Arbeitsplätze. Mit dem Fällen von Bäumen wird Platz geschaffen, die verbleibenden Bäume erhalten mehr Licht und werden so kräftiger und stabiler. Zudem siedeln sich vermehrt wärmeliebende, seltener vorkommende Tier- und Pflanzenarten an.

Trotzdem werden nur rund 70% des jährlich im Schweizer Wald nachwachsenden Holzes genutzt. Der Bundesrat hat deshalb 2011 die Waldpolitik 2020 genehmigt, die vorsieht, dass alles nachwachsende Holz genutzt werden soll. Davon ausgenommen sind die zum Zweck der Biodiversitätsförderung ausgeschiedenen Naturwaldreservate sowie die Alt- und Totholzflächen.

Kosten sparen und Nachfrage anregen
Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat den Bericht «Optimierung der Waldnutzung» gutgeheissen, der auf ein Postulat (13.3924) von Nationalrat Beat Jans (SP, BS) zurückgeht. Der Bericht zeigt, mit welchen Massnahmen die vollständige Nutzung der Holzmengen erreicht werden kann: Einerseits können bei Waldpflege und Holzernte Kosten reduziert werden, zum Beispiel durch effizientere Abläufe oder eine optimierte Erschliessung. Andererseits kann die Nachfrage nach Holz angeregt werden, indem beispielsweise die Konsumentinnen und Konsumenten für dessen Vorteile sensibilisiert werden.

Die im Bericht dargelegten Massnahmen sind ohne gesetzliche Änderungen umsetzbar. Die waldrechtlichen Anpassungen hat das Parlament bereits 2016 beschlossen. Sie sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Text: Der Bundesrat

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