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(Senior) Projektleiter:in vielfältige Solarprojekte / Photovoltaik

Beim Forschungs-Fusionsreaktor Iter in Frankreich, in den von Seiten der EU bislang 6.6 Mrd. Euro flossen, werden wohl weitere fünf Milliarden Euro aus der Kasse der EU nötig sein, um das Projekt zu beenden. ©Bild: Iter

IPPNW, die Vereinigung der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs sagt, es sei grundsätzlich schwer, die Subventionen im Energiesektor realitätsnah abzubilden. Bild: IPPNW

Die SES hat die Kostenprognose aus der Kostenstudie 2016 sowie die darauf fussende Beitragsberechnung gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung für die Schweiz analysiert und festgestellt: Die Mängelliste ist lang.

Atomenergie: Milliardenförderung mit vielen Facetten

(©BJ) An allen Ecken und Enden stösst man auf eine erhebliche staatliche Unterstützung der Atomkraft – nur exakt zu quantifizieren ist sie nicht. Das Thema ist vielschichtig, mitunter sind die Subventionen schwer erkennbar, selbst Kenner der Materie können sie kaum genau abschätzen: „Das Ausmass der finanzwirksamen Privilegien der Atomindustrie ist wenig bekannt“, bilanziert etwa der IPPNW.


Man kann sich daher nur auf Spurensuche begeben und die vielfältigen Wege der staatlichen Unterstützung zusammentragen. Da ist zum einen natürlich die Forschungsförderung der Atomkraft. Die Vereinigung der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs IPPNW hat sie einst mit mehr als 80 Milliarden Euro beziffert, international kumuliert über die Jahrzehnte. Aber der Verband selbst sieht die Zahl nur als eine ganz vage Schätzung, die mit Vorsicht zu geniessen sei – schon alleine, weil bei den zugrunde liegenden Daten oft nicht klar ist, auf welches Basisjahr sie kaufkraftbereinigt wurden. Es sei grundsätzlich schwer, die Subventionen im Energiesektor realitätsnah abzubilden, sagt IPPNW-Experte Henrik Paulitz.

Fass ohne Boden: Forschungs-Fusionsreaktor Iter
Grösstes Einzelprojekt der europäischen Forschungsförderung – immerhin sind da die Kosten einigermassen bekannt – ist der Forschungs-Fusionsreaktor Iter in Frankreich. Bereits vor einem Jahr wurde bekannt, dass die von der EU bislang auf 6.6 Milliarden Euro gedeckelten Zahlungen bei weitem nicht ausreichen werden, um das Projekt zu vollenden. Weitere fünf Milliarden Euro aus der Kasse der EU sind wohl nötig. Europa ist an dem Projekt zu 45 Prozent beteiligt. Die Gesamtkosten werden wohl über 20 Milliarden Euro liegen.

Aus diesem Grund und wegen des fraglichen energiepolitischen Nutzens des Iter hat die atompolitische Sprecherin der Grünen im Deutschen Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, wiederholt gefordert, die EU müsse „die Reissleine ziehen“, das Projekt sei „von Anfang an ein Rohrkrepierer“ gewesen. Sollte man eines Tages tatsächlich mittels Kernfusion Energie erzeugen können, sei diese gegenüber Wind- und Sonnenstrom nicht wirtschaftlich.

Längst überfällige Ende der sehr kostenintensiven Forschung
Aber nicht nur für den Iter wird Forschungsgeld ausgegeben. Die deutsche Bundesregierung finanziere aus ihrem Forschungsetat „den Aufbau der europaweit grössten Forschungseinrichtung für die Entwicklung neuer Generationen von Atomreaktoren“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), beklagt Hans-Josef Fell, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen und ein Vater des EEG. Seit April 2017 sei das dort ansässige Joint Research Centre (JRC), das ehemalige Institut für Transurane „ein geistiges und materielles Zentrum der europäischen Atomforschung“. Über das EU-Projekt Samofar seien KIT und JRC an der Erforschung von Thorium-Flüssigsalzreaktoren beteiligt, von denen „Gefahren ungekannten Ausmasses“ ausgingen – weil sogenannte Kleine Modulare Reaktoren (englische Abkürzung: SMR) denkbar sind. Fell appelliert daher an seine Partei, in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene „das längst überfällige Ende der sehr kostenintensiven Forschung für Atomkraft einzufordern“.

Verschiedene Spielarten der Förderung
Deren Förderung in Europa bleibt unterdessen nicht auf die Forschung beschränkt. Zum Beispiel sind auch zinsgünstige Staatskredite für den Reaktorneubau verbreitet. So soll der seit 2005 in Bau befindliche Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) im finnischen Olkiluoto durch einen Staatskredit zu einem Zinssatz von 2.6 Prozent subventioniert worden sein. Zu Zeiten, als das Zinsniveau noch deutlich höher lag, kam das einem enormen Zuschuss gleich.

Eine andere Spielart der Förderung wird beim Projekt Hinkley Point C in England praktiziert. Für den Strom der beiden geplanten Reaktorblöcke garantiert die britische Regierung dem Betreiber, der EDF-Tochter NNB Generation Company, eine Festvergütung von umgerechnet 112 Euro je Megawattstunde; das ist rund das Doppelte des Marktpreises. Dieser Betrag ist für 35 Jahre garantiert und zudem auch noch an die Inflation gekoppelt.

Bei Windkraft und Photovoltaik, die inzwischen mit deutlich weniger Geld pro Kilowattstunde auskommen als jedes Atomprojekt, hatte man solche Festvergütungen mit dem politischen Ziel der Markteinführung begründet, was sich als sehr erfolgreich erwies. Warum Atomkraft nach mehr als einem halben Jahrhundert noch Markteinführung brauchen sollte, erschliesst sich hingegen nicht.

Verdeckte Co-Finanzierung von Atomwaffen

Offenbar geht es bei diesem Projekt aber auch noch um etwas ganz anderes als die reine Stromerzeugung – nämlich um eine verdeckte Co-Finanzierung von Atomwaffen, speziell eine Erneuerung der „Trident“-Raketen als Atomwaffenträger. Davon jedenfalls gehen Wissenschaftler der Universitäten Oxford und Sussex aus. Eine These, die auch IPPNW -Atomexperte Paulitz „alles andere als abwegig“ findet.

Eine versteckte Finanzierung des Atomwaffenprogramms könnte auch der Hintergrund dafür sein, dass die EU-Kommission – der damalige Energiekommissar Günther Oettinger war wesentlich beteiligt – im Oktober 2014 die Beihilfen für das Projekt Hinkley Point genehmigte. Die Kommission stützte sich dabei – wie so oft bei der Atomförderung – auf den Euratom-Vertrag. Darin heisst es, Mitgliedstaaten müssten Investitionen erleichtern und die Schaffung der wesentlichen Anlagen sicherstellen, die für die Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft notwendig seien. So offenbart dieses Beispiel, wie sehr der Vertrag von 1957 noch immer eine immense Wirkung entfaltet. Gerade aus deutscher Sicht ist das reichlich paradox: Unter Kanzlerin Merkel wurde 2011 der nationale Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. In Europa hingegen fördert man die Atomenergie – mit dem Geld deutscher Steuerzahler.

Die deutsche Bundesregierung hat bisher auch keinen Grund gesehen, daran etwas zu ändern. Den Antrag der Grünen im Deutschen Bundestag, gegen die britischen Subventionen zu klagen, lehnte sie ab. Anders agieren Österreich und Luxemburg, die sich mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Genehmigung durch die Kommission wehren. Österreichs Vorstoss liegt darin begründet, dass in der Alpenrepublik die Ablehnung der Atomkraft Teil der nationalen DNA geworden ist, seit die Bürger 1978 per Volksentscheid das erste und auch einzige fertig gebaute AKW im Land stoppten.

EuGH weist Klage aus formalen Gründe ab

In Deutschland klagte unterdessen der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy gegen die Milliardenhilfen für Hinkley Point vor dem EuGH. Doch die Klage wurde im Oktober abgewiesen. Das Gericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf formale Gründe. „Inhaltlich sehen wir uns nicht widerlegt“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. Der EuGH sei auf das Kernargument, dass die britischen Atomsubventionen den europäischen Energiemarkt zu Lasten erneuerbarer Energien verzerrten, nicht eingegangen.

Zugleich gebiert die englische Subventionsorgie Hinkley Point bereits Nachfolger. Im März bewilligte die EU-Kommission staatliche Beihilfen für den Bau zweier Reaktoren im ungarischen Paks – erneut begründet mit dem Euratom-Vertrag. Im selben Monat befürwortete die Kommission zudem staatliche Beihilfen für den Langzeitbetrieb der belgischen Schrottreaktoren Tihange 1 sowie Doel 1 und 2. Sollte Österreichs Klage gegen den britischen Meiler Erfolg haben, dürfte das allerdings auch für Paks Konsequenzen haben.

Steuermittel für Atomenergie auch jenseits des Atlantiks
Steuermittel für Atomenergie – das gibt es auch jenseits des Atlantiks. Die Rechnung für den Neubau der beiden Blöcke im Kraftwerk Vogtle im Osten des US-Bundesstaats Georgia hat sich von ursprünglich 14 Milliarden Dollar längst auf fast das Doppelte erhöht. Der Bau der beiden US-Reaktoren im AKW Virgil C. Summer nordwestlich von Columbia (South Carolina) wurde wegen explodierender Kosten sogar bereits ausgesetzt. Die Zukunft der beiden Projekte hängt – natürlich – vor allem am Staatsgeld: „Ein kritischer Faktor, der die Zukunft von Vogtle und V.C. Summer bestimmt, ist die Verfügbarkeit von Production Tax Credits“, also von Steuergutschriften, schreibt der jüngste World Nuclear Industry Status Report.

Wie schwer die Subventionierung der Atomkraft zu beziffern ist, zeigt sich speziell dort, wo Staatsunternehmen agieren. Im Januar dieses Jahres genehmigte die EU-Kommission die Umstrukturierung des französischen Atomkonzerns Areva. Der französische Staat durfte dem Unternehmen zugleich eine Finanzspritze von 4.5 Milliarden Euro verpassen, während die ebenfalls weitgehend staatseigene EDF die Mehrheit an Arevas Atomsparte übernahm. Frankreich verschiebt so die Atomkosten von einem Staatskonzern zum anderen – womit sich vielfältige Möglichkeiten ergeben, Steuergeld zuzuschiessen.

Ohne solches wäre Areva längst bankrott, nachdem die Kosten der Neubauprojekte der Firma ausser Kontrolle geraten sind. In Finnland sind die Aufwendungen für den Bau des Reaktors Olkiluoto, den Areva einst schlüsselfertig zu einem Festpreis von rund drei Milliarden Euro angeboten hatte, auf zwischenzeitlich 10.5 Milliarden explodiert. Ähnlich steht es um das zweite Areva-Projekt Flamanville in der Normandie.

Unternehmerische Risiken auf Steuerzahler abwälzen
Die Palette der staatlichen Förderung von Atomkraftwerken ist damit aber noch nicht erschöpft. Deutschland sichert weiterhin Atomexporte durch Hermes-Bürgschaften ab und wälzt damit unternehmerische Risiken auf die Steuerzahler ab. Zwar hatte Bundeswirtschaftsminister Gabriel im Juni 2014 verkündet, „keine Hermesdeckungen mehr für Nuklearanlagen im Ausland“ zu gewähren. Doch es blieben zahlreiche Ausnahmen, etwa „Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit bestehender Nuklearanlagen erhöhen oder der Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen“. Und auch für Exporte, die im Zusammenhang mit Forschungsreaktoren stehen, werden Bürgschaften weiterhin gewährt.


Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: SES fordert in der Schweiz höhere Beiträge

Bund und Steuerzahlende laufen auch in der Schweiz grosse Gefahr, dereinst hohe Kosten für die Stilllegung und vor allem für die Entsorgung der Schweizer AKW übernehmen zu müssen. Die SES fordert deshalb vom UVEK, die Beitragshöhe in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nach oben zu korrigieren.

Im Frühjahr 2018 wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Höhe für die Beiträge der AKW-Betreiber in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für den Rückbau der Schweizer AKW festsetzen. Die SES hat zusammen mit dem unabhängigen Ökonomen Kaspar Müller und dem Öko-Instituts Darmstadt die Kostenprognose aus der Kostenstudie 2016 sowie die darauf fussende Beitragsberechnung gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung für die Schweiz analysiert und festgestellt: Die Mängelliste ist lang.

Überall Idealbetrachtungen
«Überall werden ideale Szenarien angenommen, während insbesondere die finanziellen Risiken ausgeblendet werden», kritisiert der Ökonom Kaspar Müller in seiner Analyse. Die desolate finanzielle Lage der Betreiber führe z.B. zur Bonitätsfrage, ob und wie lange die AKW-Betreiber in der Lage sind, Beiträge zu leisten.

Stefan Alt, Geologe am Öko-Institut hat vor allem die Kostenprognose für den Bau des geologisches Tiefenlagers unter die Lupe genommen. «Das Projekt ist auf über 100 Jahre ausgelegt. Doch zahlreiche Ungewissheiten wie das Ausscheiden eines Standorts oder geologische Risiken werden kostenseitig kaum betrachtet.» Die best-case-ähnliche Betrachtung zieht sich auch in der von der SES untersuchten Terminplanung weiter. Bei einer realistischen Terminplanung zeigen die Szenarien der SES einen zusätzlichen Zeitbedarf von 38 Jahren gegenüber des offiziellen Zeitplans. SES-Projektleiter Nils Epprecht warnt: «Die Stilllegung der AKW steht bevor. Nicht nur, dass wir noch kein Lager für den radioaktiven Abfall haben, auch deren Kosten bleiben ein Buch mit sieben Siegeln.» Die SES fordert deshalb für den Bereich der Entsorgung einen Sicherheitszuschlag im Sinne eines Puffers von 100% bei den Fondsbeiträgen.

Damit schlussendlich nicht die Steuerzahlerinnen und -zahler zur Kasse gebeten werden, hat die SES eine Petition lanciert, welche bis am 8. Dezember unterzeichnet werden kann.

 Text: Schweizerische Energie-Stiftung



Ein weiterer Punkt: Die Versicherungssummen für den Betrieb der Reaktoren sind in Deutschland und auch in anderen Staaten so gering, dass sie die möglichen Schäden im Falle einer Havarie bestenfalls im Promillebereich abdecken können. Und eine Steuer auf Atombrennstoff, die Deutschland für ein paar Jahre hatte, lief Ende 2016 ersatzlos aus. Damit nicht genug: Das Verfassungsgericht bewertete die Konstruktion auch noch als rechtswidrig, das Geld aus der Brennelementesteuer muss nun an die Atomkonzerne zurückfliessen.

Enthaftung in Deutschland
In Zukunft wird ausserdem die Endlagerung Potenzial ohne Ende bieten für staatliche Finanzspritzen. Deutschland hat mit seinem Gesetz zur Enthaftung der Verursacher gerade alle Finanzrisiken des Atommülls in künftige Staatshaushalte übernommen. Dabei waren die Rückstellungen, die die deutschen Energiekonzerne zwecks Finanzierung der Endlagerung des Atommülls bilden mussten, von vornherein zu niedrig angesetzt. 46 Milliarden Euro mussten angespart werden. Doch Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2100 mindestens 169 Milliarden Euro benötigt werden. Die Differenz schultert: der Steuerzahler.

Damit kommt der Staat für die Schäden eines Geschäftes auf, das Aktionären jahrelang Dividenden in Milliardenhöhe brachte. Alleine RWE und Eon schütteten seit der Jahrtausendwende fast 50 Milliarden Euro an ihre Anleger aus – rückblickend Profit auf Kosten der Allgemeinheit. Im Juni vergangenen Jahres, als längst klar war, dass der Staat die Atomkonzerne stützen will, beschloss Eon abermals ungeniert die Ausschüttung von rund einer Milliarde Euro Dividende an seine Aktionäre. „Zechprellerei zu Lasten der Allgemeinheit“ nannte das die Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt.

Ewigkeitskosten ermöglichen ein Ewigkeitsgeschäft
Mit der Übernahme der Ewigkeitskosten könnte dann auch ein „Ewigkeitsgeschäft“ kreiert werden, fürchtet nun der IPPNW. Die derzeit entstehende Atommüll-Industrie könne den Müll ein- und wieder auslagern – und so die politisch grundsätzlich geforderte Rückholbarkeit missbräuchlich für eigene Geschäfte nutzen. „Da es unter bestimmten Bedingungen handfeste wirtschaftliche Interessen an einer Rückholung oder Bergung von Atommüll geben könnte, muss sichergestellt werden, dass Monitoring nicht dazu missbraucht wird, eine objektiv unnötige Rückholung oder Bergung von Atommüll zu begründen“, erklärt die Ärzte-Vereinigung. Das heisst: Es könnte passieren, dass Firmen Atommüll zurückholen, umverpacken und erneut einlagern - nicht, weil es nötig wäre, sondern weil damit Geschäfte auf Staatskosten zu machen sind.

All das lässt nur einen Schluss zu: Das Thema Nuklearförderung ist noch lange nicht ausgestanden. In das atomare Abenteuer werden auch dann noch viele Staatsmittel fliessen, wenn der letzte Reaktor in Deutschland lange vom Netz gegangen ist.

©Text: Bernward Janzing

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2 Kommentare

isidor2706

Literaturempfehlung zum Thema Energie und Verkehr:
"Saubere Revolution 2030", Tony Seba, 2017, ISBN: 978-3-00-057964-6

Dipl. Physiker Reiner Szepan

Zu den vom Bund finanzierten Reaktorprojekten gehört auch der Forschungsreaktor München 2 ( FRM2 ). Zumindest der unbedingt zu beherrschende Auslegungsstörfall "Fehlfahren des Regelstabes" ist ausweislich der Genehmigungsdokumente nicht beherrschbar, er endet in der Nuklearexplosion ( Tschernobyl ).

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