Auf der Sonnenseite des Windparks: Naturstrom bringt eine 750-kW-PV-Freiflächenanlage im fränkischen Ramsthal ans Netz. Durch die Nutzung eines gemeinsamen Netzzugangs entsteht ein Kombi-Kraftwerk. ©Bild: Naturstrom AG

Bürgerwindpark Ramsthal: Sonnenstrom ergänzt Windstrom

(PM) Nur einen Steinwurf vom 2015 in Betrieb genommenen Bürgerwindpark Ramsthal (Franken in Deutschland) hat Naturstrom auf einem ehemaligen Deponiegelände eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet, die ihren Strom über denselben Netzanschluss wie die Windenergieanlagen ins Netz einspeist.


Naturstrom betreibt seit gut zwei Jahren mit einer Beteiligungsgesellschaft drei Windenergieanlagen in Ramsthal mit einer Nennleistung von 7.5 MW. Nun werden diese durch eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 750 kW ergänzt. Durch die Kombination der beiden Energieträger kann in Ramsthal die Energie gleichmässiger zur Verfügung gestellt werden, als ein Energieträger das alleine kann. Denn Wind- und Solarenergie ergänzen sich gut: Eine hohe Sonneneinstrahlung gibt es zumeist dann, wenn der Wind nicht gut weht – und umgekehrt.

Kombi-Kraftwerk
Eine Besonderheit in Ramsthal: Die Nähe von Photovoltaikanlage und Windpark ermöglicht eine Einspeisung über den gleichen Netzzugang, die beiden Anlagen bilden somit ein kleines Kombi-Kraftwerk. Gemeinsam erzeugen der Windpark und die Photovoltaikanlage genügend Strom für knapp 5000 durchschnittliche Drei-Personen-Haushalte. Errichtet wurde die neue Photovoltaikanlage auf dem Gelände einer ehemaligen Mülldeponie, für das die Gemeinde Ramsthal eine sinnvolle und nachhaltige Nachnutzung suchte.

Nach der Rekultivierung der ehemaligen Deponiefläche installierte der Öko-Energieversorger im Juni die ersten Photovoltaik-Module. Bereits im Herbst konnten die Arbeiten abgeschlossen werden, der Netzanschluss dauerte noch etwas länger. Doch nun speist die Anlage sauberen Sonnenstrom ins Stromnetz ein. Eine Erweiterung der Anlage um 265 kWp ist für das kommende Jahr geplant.

Erhöhung der 750 kW-Grenze erforderlich
„Kleinere Freiflächenanlagen mit einer Leistung von weniger als 750 kW müssen nicht erst ins aufwändige Ausschreibungsverfahren“, erläutert Thomas Banning, der Vorstandsvorsitzende von Naturstrom. „Die Grenze von 750 kW ist willkürlich und zu niedrig. Der Gesetzgeber muss sie dringend erhöhen, um Bürgerenergiegesellschaften und kleine Stadtwerke, für welche die Ausschreibungen einen nicht beherrschbaren Zusatzaufwand bedeuten, nicht vollends in die Nische zu drängen.“

Text: ee-news.ch, Quelle: Naturstrom AG

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