Gebaut werden die Lager erst nach 2045. Vor Baubeginn wird am Ort des zukünftigen Tiefenlagers ein Felslabor eingerichtet. Die ersten Abfälle können ab 2050 in ein SMA-Lager gebracht werden, das Lager für HAA-Abfälle wird erst 2060 in Betrieb gehen.

Bundesrat: Startet Vernehmlassung zur Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 die Vernehmlassung zu Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager eröffnet. Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) legt den Ablauf für die Suche nach Standorten für künftige geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle fest. Etappe 2 startete Ende 2011 und wird voraussichtlich Ende 2018 mit der Verabschiedung des Ergebnisberichts durch den Bundesrat abgeschlossen. Im Ergebnisbericht, der nun mit den in Etappe 2 erstellten Berichten, Gutachten und Stellungnahmen in die Vernehmlassung geht, schlägt der Bundesrat vor, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in der abschliessenden Etappe 3 der Standortsuche weiter zu untersuchen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. März 2018.


In dem vom Bundesrat im April 2008 genehmigten Konzeptteil des SGT sind die Ziele, Verfahren und Kriterien für die Auswahl der Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz festgelegt. Oberste Priorität hat dabei der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Das Auswahlverfahren verläuft in drei Etappen. Die erste Etappe wurde 2011 abgeschlossen. Zu jeder Etappe wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassung von Etappe 2 (2011–2018, siehe unten) umfasst die Berichte der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), die Beurteilungen der Bundesstellen sowie die Stellungnahmen des Ausschusses der Kantone und der Regionalkonferenzen und weitere Berichte, die in Etappe 2 erarbeitet wurden.

Ergebnisbericht zu Etappe 2
Der Ergebnisbericht zu Etappe 2 beschreibt die wesentlichen Arbeiten, die in Etappe 2 durchgeführt wurden. Weiter enthält er verbindliche Festlegungen sowie die Objektblätter zu allen sechs Standorten.

Die wichtigsten Festlegungen des Ergebnisberichts:

  • In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) sowie für hochradioaktive Abfälle (HAA) werden die geologischen Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) sowie Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) vertieft untersucht. In Etappe 3 muss die Nagra die Vor- und Nachteile eines Kombilagers (mit zwei räumlich getrennten Lagern für beide Abfallkategorien am gleichen Standort) prüfen und darlegen.
  • Als Standortareale für die Oberflächenanlage werden in den geologischen Standortgebieten, welche in Etappe 3 weiter untersucht werden, JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 oder NL6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau) festgelegt.
  • Die drei übrigen Standortgebiete Jura-Südfuss (Kantone Aargau und Solothurn), Südranden (Kanton Schaffhausen) und Wellenberg (Kantone Nidwalden und Obwalden) werden in Etappe 3 nicht weiter untersucht. Sie verbleiben jedoch bis zur Erteilung der Rahmenbewilligung als Reserveoptionen für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Sachplan.
  • Der Schutz der geologischen Standortgebiete wird beibehalten (z. B. zulässige Tiefe von Bohrungen im Bereich der Standortgebiete).
  • In Etappe 3 werden die Standortregionen räumlich und die Regionalkonferenzen organisatorisch und strukturell angepasst. Die Standortregionen setzen sich zusammen aus «Infrastrukturgemeinden» und aus «weiteren einzubeziehenden Gemeinden».

Drei Etappen

Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen.

In Etappe 1, die von 2008 bis 2011 dauerte, hatte die Nagra sechs Standortgebiete vorgeschlagen, die sich aus sicherheitstechnischer Sicht für geologische Tiefenlager eignen: Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost. Dieser Vorschlag wurde im November 2011 vom Bundesrat genehmigt und Etappe 1 damit abgeschlossen.

Seit 2011 läuft Etappe 2 der Standortsuche. Ihr Ziel ist die Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp (Lager für SMA, Lager für HAA). Anfang 2015 hatte die Nagra einen Einengungsvorschlag vorgelegt und diesen mit umfangreichen technischen Berichten und Analysen begründet. Sie schlug vor, in der abschliessenden Etappe 3 nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weiter zu untersuchen. Dieser Vorschlag wurde durch die zuständigen Bundesstellen überprüft. Im September 2015 verlangte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit der maximalen Tiefenlage eines Lagers. Diese Zusatzdokumentation wurde von der Nagra im August 2016 eingereicht. Im Dezember 2016 gab das ENSI das Hauptergebnis seines Gutachtens zum Einengungsvorschlag der Nagra bekannt: Die Nagra begründe ihre Vorschläge überwiegend nachvollziehbar. Dennoch müsse neben den Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost auch Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden. Das Standortgebiet Nördlich Lägern weise keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen Standortgebieten auf bzw. die von der Nagra ausgewiesenen eindeutigen Nachteile seien aufgrund fehlender standortspezifischer Daten zu wenig gut begründet. Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) kam in ihrer Beurteilung im Juli 2017 zum selben Schluss. Neben den sicherheitstechnischen Arbeiten erfolgten in Etappe 2 weitere wichtige Schritte. So nahmen die Regionalkonferenzen ihre Tätigkeit auf, die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet und eine soziökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) wurde durchgeführt. Etappe 2 wird voraussichtlich Ende 2018 mit der Genehmigung des Ergebnisberichts durch den Bundesrat abgeschlossen.

Etappe 3, die danach startet, markiert den Weg zur Rahmenbewilligung. In den verbleibenden Standortgebieten werden die Kenntnisse mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen (u. a. Sondierbohrungen) gezielt erweitert. Die Nagra entscheidet danach aufgrund der Ergebnisse, für welches oder welche Standortgebiet/e sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten wird. Nach der Überprüfung entsprechender Rahmenbewilligungsgesuche durch die Behörden entscheiden der Bundesrat und das Parlament Ende der 2020er bzw. Anfang der 2030er Jahre über deren Genehmigung. Der Entscheid des Parlaments untersteht dem fakultativen Referendum.

Gebaut werden die Lager erst nach 2045. Vor Baubeginn wird am Ort des zukünftigen Tiefenlagers ein Felslabor eingerichtet. Die ersten Abfälle können ab 2050 in ein SMA-Lager gebracht werden, das Lager für HAA-Abfälle wird erst 2060 in Betrieb gehen.

Text: Der Bundesrat

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