Das totalrevidierte Energiegesetz und die anderen revidierten Bundesgesetze treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Ausnahme bildet die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die erst am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird.

Bundesrat: Setzt totalrevidiertes Energiegesetz per 2018 in Kraft

(PM) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet.


Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft.

Totalrevidiertes Energiegesetz
Am 30. September 2016 hatte das Parlament die Totalrevision des Energiegesetzes sowie Anpassungen weiterer elf Bundesgesetze als ersten Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Die neue Gesetzgebung dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Potenziale der neuen erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse auszuschöpfen. Zudem werden bestehende Grosswasserkraftwerke vorübergehend unterstützt und der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Das totalrevidierte Energiegesetz und die anderen revidierten Bundesgesetze treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Neue Steuerabzüge erst ab 2020
Ausnahme bildet die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die erst am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird. Diese betrifft die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten für Ersatzneubauten sowie die Übertragbarkeit der energetischen Investitions- und Rückbaukosten auf mehrere Steuerperioden. Derzeit führt das Eidgenössische Finanzdepartement die Vernehmlassung zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung durch, mit der steuerliche Bestimmungen im Gebäudebereich konkretisiert werden. Die Kantone werden in den nächsten zwei Jahren ihre Steuergesetzgebungen ebenfalls anpassen, so dass die Neuerungen ab 2020 gleichzeitig für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern wirksam werden.

Neue und angepasste Verordnungen
Die Änderungen auf Gesetzesebene machen auch Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig. Dazu wurde vom 1. Februar bis zum 8. Mai 2017 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Anpassungen betreffen folgende Verordnungen: Die Energieverordnung wird totalrevidiert und neu in drei separate Verordnungen aufgeteilt (Energieverordnung, Energieförderungsverordnung, Energieeffizienzverordnung). Ebenfalls totalrevidiert wird die Herkunftsnachweis-Verordnung. Eine Teilrevision erfahren die Kernenergieverordnung, die Stromversorgungsverordnung, die CO2-Verordnung, die Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich sowie die Landesgeologieverordnung. Informationen zu den wichtigsten Neuerungen enthält das Faktenblatt in der Beilage zu dieser Medienmitteilung.

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Text: Der Bundesrat

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