Die koordinierten Massnahmen zielen darauf ab, dass weniger Fische stranden und dass Laichplätze und Jungfische zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Mai besonders geschont werden. ©Symbolbild: Switzerland Tourisme/ MySwitzerland.com

Schweiz und Frankreich: Gemeinsames Wasserreglement für Doubs-Kraftwerke

(BFE) Am 13. Oktober wurde in Biaufond am Doubs das neue Wasserreglement für die Kraftwerke am schweizerisch-französischen Grenzabschnitt des Doubs unterzeichnet. 2012 haben die schweizerischen und französischen Behörden ein umfangreiches Arbeitsprogramm in die Wege geleitet, um die schädlichen Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs am Doubs entlang der schweizerisch-französischen Grenze zu verringern.


Ab 2012 wurden neue Betriebsweisen entwickelt, getestet und schliesslich in einem gemeinsamen Wasserreglement für alle drei Kraftwerke festgehalten, die sich am Doubs befinden: Le Châtelot, Le Refrain und La Goule. Dieses neue Wasserreglement wurde jetzt in Biaufond am Ufer des Doubs vom Präfekten des französischen Departements Doubs, Raphaël Bartolt, und dem Direktor des Bundesamts für Energie (BFE), Benoît Revaz, unterzeichnet.

Massnahmen für Fische
Das Reglement stärkt den Grundsatz des koordinierten Betriebs der drei Kraftwerke und passt die Betriebsweisen der Anlagen so an, dass den identifizierten Problemen echte Lösungen gegenübergestellt werden. So zielen die definierten betrieblichen Massnahmen darauf ab, dass weniger Fische stranden, sowie dass Laichplätze und Jungfische künftig zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Mai besonders geschont werden.

Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen Wasserreglements wird ein Monitoring eingerichtet, in dessen Rahmen die mittelfristigen Auswirkungen der getroffenen Massnahmen untersucht werden sollen. Auf dieser Grundlage werden nach fünf Jahren die Wirksamkeit der neuen Betriebsweisen beurteilt und bei Bedarf ergänzende Massnahmen ergriffen.

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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