Die Vorränge bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz werden eingeschränkt. Erneuerbare Energien und Lieferungen für die Grundversorgung verlieren ihren Vorrang, Importe aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen dürfen das Privileg behalten. Solche betreffen vorwiegend Strom aus französischen Atomkraftwerken, zum Beispiel aus Bugey oder Fessenheim.
Privilegien für Atomstrom sind nicht zu rechtfertigen
Ein Mehrheitsantrag der Energiekommission des Nationalrates hatte vorgesehen, dass die Vorränge für Bezüge aus internationalen Verträgen nach maximal 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschafft werden. Doch dieser wurde mit 120 zu 62 Stimmen abgelehnt. Eine Abschaffung der Vorränge hätte eine effizientere und marktnahe Ausnutzung der Leitungskapazitäten ermöglicht. «Nun wird eine einseitige und mit den politischen Zielen der Energiestrategie 2050 im Widerspruch stehende Bevorzugung von Atomstrom noch zementiert», sagt SES-Projektleiter Felix Nipkow. «Ein solches Privileg für Atomstrom ist nicht zu rechtfertigen.»
Text: Schweizerische Energie-Stiftung
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