EU erhöht Cäsium 134-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan

(ee-news.ch) Die Lage im Atomkraftwerk Fukushima bleibt unverändert prekär. Aus einem Leck fliesst weiterhin radioaktives Wasser ins Meer. Die EU-Kommission hat am 25. März 2011 mit einer Fukushima-Eilverordnung die Cäsium 134-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel aus Japan erhöht.


Gemäss SR DRS fliesst aus einem Reaktor des havarierten japanischen Atomkraftwerks Fukushima 1 weiterhin radioaktiv verseuchtes Wasser ins Meer. Grund sei ein 20 Zentimeter langer Riss in der Wand einer zwei Meter tiefen Grube für Stromkabel unter dem Reaktorblock 2, teilte die Betreibergesellschaft Tepco am Samstag mit. In der Grube stehe das Wasser 10 bis 20 Zentimeter hoch. Laut Tepco wurde eine Strahlung von 1000 Millisievert pro Stunde gemessen. Die natürliche Strahlenbelastung liegt zwischen einem und zehn Millisievert pro Jahr.

Beton in Reaktor pumpen
Laut der japanischen Atomaufsichtsbehörde will Tepco nun Beton in das Innere des Reaktors pumpen, um das Leck zu stopfen. Radioaktiv verseuchtes Wasser war auch unter dem Turbinengebäude des Reaktors 1 gefunden worden. Dieses leitete Tepco am Samstag in einen Tank, wie die japanische Nachrichtenagentur Jiji Press berichtete.


EU erhöht Grenzwerte für Cäsium 134
So wurde der Grenzwert für Milcherzeugnisse von 370 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) auf 1000 Becquerel heraufgesetzt. „Dem Verbraucher wird nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig, sagt der Chemiker und Greenpeace-Experte Manfred Santen. Greenpeace hat die neuen Grenzwerte juristisch prüfen lassen, das Ergebnis ist eindeutig.

Gemäss Greenpeace ist neben Milcherzeugnissen aus Japan importierter Fisch massiv betroffen. Bisher gelte für Fisch der allgemeine Lebensmittelgrenzwert von 600 Becquerel (Bq). Die Eilverordnung lasse jetzt einen doppelt so hohen Cäsium-Grenzwert zu: 1250 Bq pro Kilogramm. Nur bei Säuglingsnahrung falle die Erhöhung geringer aus. Hier sei der Grenzwert von 370 auf 400 Bq hochgesetzt.

Nach Tschernobyl-Verordnungen
Bis zum Zeitpunkt der EU-Eilverordnung galten für ALLE Lebensmittel die Werte, die in den sogenannten Nach Tschernobyl-Verordnungen (EG) 733/2008 und (EG) 1048/2009 veröffentlicht waren: 370 Bq/kg für Milchprodukte und 600 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel. Diese Grenzwerte gelten auch jetzt noch für alle Lebensmittel, die nicht aus Japan stammen.

Verstrahlte Gegenwart, verstrahlte Zukunft
Welche gesundheitlichen Gefahren drohen den Menschen in Fukushima? Wie können Ärzte bei Verstrahlung helfen? Was hat Tschernobyl uns gelehrt? Greenpeace Deutschland hat Dr. med. Alex Rosen, Kinderarzt in Düsseldorf interviewt. Alex Rosen ist Mitglied der Organisation IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs).

Zum Interview auf der Homepage von Greenpeace Deutschland >>

Text: ee-news.ch, Quellen: SR DRS, Greenpeace Deutschland

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