Bundesrat will Gebäudeenergieausweis

Der Bundesrat hat heute zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Teilrevision ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Gebäudeenergieausweis. Weiter sollen die kantonalen Energieförderprogramme durch eine Aufstockung der Bundesbeiträge für Information, Beratung sowie für die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden.


Mit wenigen punktuellen Änderungen des Energiegesetzes will der Bundesrat mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei überwiesene Motionen (06.3134 Motion Leuthard, Leistungsverträge für Energieeffizienz; 07.3558 Motion UREK-S, Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeausweises) umsetzen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, in welchem heute noch 45% der Endenergie in Form von Heizenergie und Strom verbraucht werden.

Entsprechend gross ist das Energiesparpotenzial
Analog zur energieEtikette bei Haushaltgeräten und Lampen, deklariert der Gebäudeenergieausweis den Energieverbrauch von Gebäuden in grafisch anschaulicher Weise. Er schafft damit Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieterinnen und Mieter. Zudem zeigt er die Verbesserungspotenziale der Gebäude auf und führt so zu energetisch optimalen Sanierungen. Zwar sehen die Kantone in ihren neuen Mustervorschriften bereits einen Gebäudeenergieausweis vor. Der Bundesrat sieht eine Verankerung im Energiegesetz dennoch angezeigt, da dort alle wichtigen zu regelnden Aspekte aus dem Gebäudebereich aufgelistet sind. Die Kantone werden dadurch in ihren Zuständigkeiten nicht beschnitten: Der Entscheid über ein Obligatorium des Ausweises bleibt den Kantonen überlassen.

Weiter will der Bundesrat die Förderprogramme der Kantone, insbesondere bei der Energieeffizienz, verstärken. Damit die Kantone die immer anspruchsvolleren Aufgaben im Bereich der Information und Beratung der Bevölkerung sowie bei der Aus- und Weiterbildung wahrnehmen können, sollen sie vom Bund dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Während die Kantone die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausschliesslich für den Gebäudesanierungsbereich einsetzen müssen, können sie mit den zusätzlichen Beiträgen gemäss dem vorliegenden Vorschlag zur Revision des Energiegesetzes auch Informations-, Beratungs- und Ausbildungsmassnahmen im Bereich der Energieeffizienz fördern.

Quelle: www.news.admin.ch

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