Mit der Petition fordert die SES vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds zu erhöhen. Der Vorschlag aus der Kostenstudie 2016 ist aus Sicht der SES und der 5’463 Unterzeichnenden klar ungenügend. Die Finanzierung der AKW-Stilllegung und Entsorgung durch die Betreiber muss rasch und ausreichend gesichert werden, damit dereinst nicht die Steuerzahlenden dafür aufkommen müssen.
Kosten steigen, Beiträge sinken
Alle fünf Jahre errechnet der Branchenverband Swissnuclear - also die AKW-Betreiber selber - die Höhe der zu erwartenden Kosten für Stilllegung und Entsorgung der Schweizer AKW. Daraus abgeleitet wird die Höhe der Beiträge, welche die Betreiber jährlich in die entsprechenden Fonds einzahlen müssen. Aus diesen Fonds sollen Stilllegung und Entsorgung in den nächsten 100 Jahren bezahlt werden. Das Fazit der jüngsten Kostenstudie (2016) lautet: Obwohl die Kosten erneut markant höher ausfallen als bislang angenommen, sollen die Beitragszahlungen für die AKW-Betreiber sinken.
UVEK, bitte korrigieren!
2018 wird das UVEK die Höhe für die Beiträge der AKW-Betreiber in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für den Rückbau der Schweizer AKW definitiv festsetzen. Folgt das UVEK den Empfehlungen von Swissnuclear, laufen Bund und Steuerzahlende grosse Gefahr, dereinst hohe Kosten für die Stilllegung und vor allem für die Entsorgung der Schweizer AKW übernehmen zu müssen. Denn überall werden ideale Szenarien angenommen, während insbesondere die finanziellen Risiken ausgeblendet werden. So lautet ein Fazit aus der Überprüfung der Kostenstudie 2016, welche die SES sie zusammen mit dem unabhängigen Ökonomen Kaspar Müller und dem Öko-Instituts Darmstadt vorgenommen hat.
Hintergrundinformationen
- Forderungskatalog der SES: Bericht «Überprüfung der Beitragsbemessung in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds auf Basis der Kostenstudie 2016» >>
- Anhang 1: Überlegungen zum Ergebnis der Kostenstudie 2016 von Kaspar Müller >>
- Anhang 2: Prüfung der Kostenstudie 2016 von swissnuclear durch das Öko-Institut Darmstadt >>
- Anhang 3: Überprüfung des Nagra-Zeitplans im Entsorgungsprogramm 2016 durch die Schweizerische Energie-Stiftung SES >>
0 Kommentare