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Ständerrat stimmt Erhöhung von Abgabe für KEV-Fonds zu Drucken E-Mail
Samstag, den 06. März 2010 um 16:37 Uhr

KEV_6.3.10(ee-news) An seiner Sitzung vom Donnerstag, dem 4. März, hat der Ständerat der Erhöhung des Beitrags pro verbrauchte Kilowattstunde Strom für die Speisung des KEV-Fonds von max. 0.6 Rappen auf 0.9 Rappen zugestimmt. Damit entschied er sich gegen die vom Nationalrat vorgeschlagene Aufhebung der Grenzen zwischen den erneuerbaren Technologien und gegen feste Zubaumengen für Solarstrom (siehe auch ee-news vom 1.3.10 >>).

Erhöhung der Wasserzinsen und der KEV-Beiträge

Das Geschäft wurde im Rahmen der Erhöhung der Wasserzinsen behandelt, die erstmals seit 13 Jahren wieder angehoben wurden. Damit erhalten die Gebirgskantone jährlich 150 Millionen Franken mehr Wasserzinsen, was für Berggemeinden entscheidend ist, in denen diese Zinsen, neben den Steuern, die einzige Einnahmequelle sind. Gleichzeitig wurde der Beitrag für den Fonds der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien (KEV) von max. 0.6 auf 0.9 Rappen pro verbrauchte kWh angehoben, was zusätzliche 175 Millionen Franken in diesen Topf spült.

Vorlage des Nationalrats kein Thema

Der Ständerat wollte indes nichts wissen von der vom Nationalrat vorgelegten Aufhebung der Grenzen zwischen den verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien sowie der Sonderlösung für den Solarstrom, dem der Nationalrat eine feste Zubaumenge zuweisen wollte. Das Paket des Nationalrats beinhaltete zudem eine ausgeweitete Rückzahlung des KEV-Beitrags für die Grossverbraucher, die der Ständerat nun auch gekippt hat. Fachleute wiesen darauf hin, dass diese Massnahme die zusätzlichen Gelder für den Fonds im schlimmsten Fall gleich wieder aufgefressen hätte. Über die weiterhin gültige Abstufung je nach Kosten des Solarstroms ist zwar niemand wirklich glücklich. Da aber Solarstrom rascher billiger wird als angenommen, ist dies in der Verordnung weniger von Bedeutung: Denn je günstiger der Solarstrom, desto höher dessen Anteil am KEV-Fonds.

Das Geschäft geht jetzt noch einmal an den Nationalrat, weil einzelne Details noch geklärt werden müssen.

Das Echo der Zeit brachte am 4.3.10 einen Hintergrundbeitrag zum Thema (ca. 27. Minunte). Zum Beitrag >>

© Text: Anita Niederhäusern, Redaktion ee-news

 

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