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Empfehlungen BFE: Net-Metering für Anlagen bis 3 kW |
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Donnerstag, den 04. März 2010 um 14:27 Uhr |
Das Energiegesetz sieht vor, dass Produzenten ihren Strom aus erneuerbaren Energien entweder über die kostendeckende Einspeisevergütung (Art. 7a) oder über freiwillige Massnahmen der Elektrizitätswirtschaft wie etwa Solarstrombörsen (Art. 7b) verkaufen können. Ersteres ist jedoch blockiert, letzteres eine Ausnahmeerscheinung in der schweizerischen Stromlandschaft. Damit fallen viele Produzenten zwischen Stuhl und Bank.
Mit Kreisschreiben vom 10.2.2010 hat das Bundesamt für Energie BFE die Empfehlungen und Vollzugshilfen für die Umsetzung der Anschlussbedingungen Art. 7 EnG und Art. 28a EnG veröffentlicht. Daraus ergeben sich interessante neue Perspektiven für Anlagenbetreiber. Das Wichtigste in Kürze:
- Anlagen mit Erstellungsdatum vor 2006 erhalten wie bisher 15 Rp./kWh
- Anlagen mit Erstellungsdatum ab 2006 erhalten eine Vergütung auf der Basis des Endkundenpreises für Energie (Verbrauchsprofil H4) abzüglich 8%. Das ergibt einen Tarif von ca. 7 Rp./kWh
- Bei Anlagen mit einer Leistung bis 3 kW soll das Prinzip des rückwärts laufenden Zählers angewendet werden (Vor-rückwärtslaufende Zähler oder bidirektionale Zähler mit buchhalterischer Differenzbildung). Vergütung Eigenbedarf in der Höhe des Verbrauchstarifs Haushalte, Vergütung Überschuss Energiepreis -8%. Bilanzierung: Verbrauch-Produktion gemäss Abrechnungsperioden der normalen Verbrauchsablesung (z.B. Sommer/Winter).
Es handelt sich dabei einstweilen nur um eine Empfehlung an die Netzbetreiber ohne bindenden Charakter. Die frühere „15-Räpper“-Lösung wurde jedoch dank einem Gerichtsurteil bindend – ähnliches ist auch hier zu erwarten.
Quelle: Swissolar |