Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert das Ausschreibungsergebnis: „Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 0.44 ct/kWh weit unterhalb der Erwartungen.“

Bundesnetzagentur: Zuschläge für Offshore-Windparks erteilt

(BNA) Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 13. April die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt. Es konnten vier Gebote bezuschlagt werden. Die insgesamt bezuschlagte Gebotsmenge beträgt 1490 Megawatt. Die bezugschlagten Projekte liegen alle in der Nordsee.


„Mit 0.44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.

Wiederholung ungewiss
„Die Offshore-Windenergie stellt ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis. Dies ist erfreulich für alle Stromverbraucher, die über die EEG-Umlage die Förderung der Erneuerbaren Energien mitfinanzieren“, so Homann weiter. „Es ist allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.“

Ergebnisse der Ausschreibung
Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsvolumens von 1550 Megawatt und der möglichen Netzanschlüsse konnten vier Gebote bezuschlagt werden. Die insgesamt bezuschlagte Gebotsmenge beträgt 1490 Megawatt. Die bezugschlagten Projekte liegen alle in der Nordsee. Das verfügbare Ausschreibungsvolumen wird durch die bezuschlagten Projekte nahezu ausgeschöpft. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 0.44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0.00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6.00 ct/kWh.

Intensiver Wettbewerb
In dem Ergebnis zeigt sich die sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde: Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6000 Megawatt bis 7000 Megawatt, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3100 Megawatt. Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden.

Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Auch darin steckt eine erhebliche Förderung.

Zweite Ausschreibung 2018
Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1550 Megawatt zuzüglich der 60 Megawatt, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Damit liegt das Ausschreibungsvolumen in der zweiten Ausschreibung insgesamt bei 1610 Megawatt. Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.

Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNA)

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