Das bedeutet: Die insgesamt notwenigen Fahrten reduzieren sich gegenüber der bisherigen Planung auf etwas unter 80 Prozent. Am entfallenden Standort hätten die Partner zudem einen etwas geringeren Ertrag erwartet. Wird eine Anlage innerhalb von drei Jahren nicht realisiert, verfällt die Genehmigung.
Rodungsarbeiten
Die Rodungsarbeiten für die Anlagen an den verbleibenden vier Standorten müssen aus naturschutzrechtlichen Gründen bis Ende Februar erfolgen, bzw. könnten andernfalls erst wieder ab Herbst vorgenommen werden. Deshalb soll damit möglichst früh begonnen werden. Zuvor gilt es, die naturschutzrechtlichen Belange der Zuwegung zu klären. Die Arbeiten werden dann von Firmen ausgeführt, die in der Region schon länger in der Forstwirtschaft tätig sind.
EnBW und Energiedienst haben sich in den vergangenen Wochen und Monate intensiv über eine sachgerechte Aufteilung der erforderlichen Transporte auf die möglichen Zufahrtsstrassen Gedanken gemacht. Über die Details sind Gespräche mit der Stadt Wehr, mit Schopfheim (insbesondere Stadtteil Gersbach) und auch Hasel im neuen Jahr geplant. Ziel ist, dabei eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.
Text: Energiedienst Holding AG
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