Die bayrische 10h-Regelung schränkt ein Privileg ein, das es in der Schweiz nie gegeben hat. ©Bild: Suisse Eole / ADEV

Windenergie: Bayern von Energiewende abgeschnitten

(ee-news.ch) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 9. Mai 2016 die Klagen gegen das sogenannte 10h-Gesetz zurückgewiesen. Die seit Februar 2014 geltende Einschränkung für den Bau von Windkraftanlagen bleiben somit bestehen. Das 10h-Gesetz entspricht in etwa der Regelung in der Schweiz.


In der Schweiz wird mit dem Blick über die Grenzen nach Bayern verlangt, dass auch hierzulande Windenergieanlagen zu bewohnten Gebäuden einen Abstand von mindestens dem 10-Fachen der Gesamthöhe einhalten müssen. Dabei wird die sogenannte 10H-Regelung aber falsch interpretiert.

In fast schon diktatorischer Weise
„Für uns war der Weg vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Möglichkeit, um eine falsche politische Entscheidung, die die Landtagsmehrheit der CSU in fast schon diktatorischer Weise durchgedrückt hat, doch noch zu korrigieren. Die Landtagsmehrheit hat gegen die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Windbranche und im klaren Gegensatz zu bundespolitischen Zielstellungen gearbeitet. Auch wenn ihr Tun rechtlich nicht anstößig gewesen sein soll, so ist und bleibt es doch politisch fatal, “ WindEnergie in Bayern.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Argumente der Windbranche nicht anerkannt. Raimund Kamm: „Bayern bleibt damit von der Energiewende abgeschnitten und muss künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden. Das Missverhältnis der Errichtung von erneuerbaren Energien Anlagen, hat bereits die EU alarmiert. Dort wird über die Aufteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen nachgedacht. Dies würde vor allem Bayern massiv benachteiligen.“

Kein Verbot
Auslöser der am 21.11.14 in Kraft getretenen 10H-Regelung ist die 1997 in ganz Deutschland eingeführte „Privilegierung von Windenergieanlagen im Aussenbereich“, die die Planungs- und Bewilligungsverfahren drastisch vereinfacht. Seither können Gemeinden in allen deutschen Bundesländern den Bau von Windenergieanlagen u. a. allein durch die Ausweisung von Vorrangflächen steuern, da für Windenergieprojekte kein Bebauungsplan notwendig ist. Die 10H-Regelung hebt die Privilegierung für Anlagen auf, die den 10-fachen Anlageabstand nicht einhalten. Für solche Bauvorhaben müssen die Gemeinden einen Bebauungsplan erstellen.

Vergleich mit der Schweiz

Der deutsche Bebauungsplan entspricht im Wesentlichen der in der Schweiz für Gemeinden obligatorischen Nutzungsplanung für Windenergieanlagen. So schreibt auch der Bebauungsplan in Bayern ein Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung vor. In der Schweiz ist dies jedoch deutlich ausgeprägter, denn Windenergieprojekte werden oft der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Zudem kann gegen ein Projekt ein Referendum ergriffen werden, so dass an der Urne über Projekte abgestimmt wird. Die bayrische 10H-Regelung schränkt folglich ein Privileg ein, das es in der Schweiz nie gegeben hat.

Zurück nach Bayern
Noch könne die Politik gegensteuern, indem ein rechtlich nicht zu beanstandendes Gesetz politisch noch einmal überarbeitet werde. Die Forderung des BWE-Landesverbandes Bayern bleibe jedoch bestehen: „10h muss weg! Bayern muss wieder an der Energiewende teilnehmen“, so Raimund Kamm, Bundesverband WindEnergie in Bayern.

Beitrag zur 10h-Regelung von Suisse Eole >>

Text: ee-news.ch, Quellen: BWE-Landesverbandes Bayern, Suisse Eole

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