Die verpflichtende Direktvermarktung wurde in Deutschland mit dem neuen EEG verbindlich.

BWE: Stellt sich hinter Grünstrom-Markt-Modell

(PM) Mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen, neuen deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde das bisherige Grünstromprivileg abgeschafft. Stattdessen wurde die verpflichtende Direktvermarktung verbindlich, was dazu führt, dass in Deutschland wertvoller Grünstrom an der Börse verkauft werden muss. Problematisch ist, dass der Strom dann ohne Herkunftsnachweise gehandelt wird.


Auf Druck des Parlaments enthält das EEG allerdings eine Verordnungsermächtigung. Für deren Umsetzung liegt mit dem Grünstrom-Markt-Modell ein Vorschlag für eine faire und ökologische Direktvermarktung vor.

„Wir unterstützen das Grünstrom-Markt-Modell. Es ist ein wichtiger Baustein zu einem fairen Markt und mehr Transparenz für den Stromkunden. Für immer mehr Menschen ist es wichtig, nachweislich echten Ökostrom zu beziehen, der aus ganz konkreten Wind- oder Solarkraftwerken stammt. Das vorliegende Modell ist kostenneutral für das EEG-System und europarechtlich möglich. Es erfüllt somit die wichtigsten Forderungen der Politik. Deshalb sollte diese nun auch zügig die Verordnungsermächtigung im EEG nutzen und so den Weg für die Etablierung des Grünstrom-Markt-Modells frei machen“, forderte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie.

Text: Deutscher Bundesverband Wind-Energie (BWE)

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