Der deutsche Bundesverband WindEnergie begrüsst die geplanten Änderungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen.

BWE: Begrüsst geplante Kennzeichnungsvorschrift

(BWE) Die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) geplanten Änderungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen werden vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) überwiegend befürwortet. In seiner Stellungnahme an das BMVI äussert sich der Windverband positiv über die Aufnahme der bedarfsgesteuerten Befeuerung als Option für die Nachtkennzeichnung in das Regelwerk.


„Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach Schaltung der Feuer nun eine formelle Grundlage erhält“, erklärt Oliver Frank, Sprecher des Arbeitskreises (AK) Kennzeichnung des BWE. Nicht zufrieden ist der Sprecherkreis des AK dagegen damit, dass die Schaltung der Feuer über Transponder als Option nahezu ausgeschlossen werden soll.

Transpondergesteuertes Verfahren
Durch die geplante Einschränkung, dass die Feuer auf dem Maschinenhaus nicht allein über Systeme im Flugzeug geschaltet werden dürfen, kann ein von Enercon und Lanthan entwickeltes transpondergesteuertes Verfahren mittelfristig kaum umgesetzt werden. Eine Schaltung ist somit nur über an Windrädern installierte Primär- und Passivradare möglich.

Weitere Änderungen sind in der AVV bei der Ersatzstromversorgung, der Turmkennzeichnung und der Blockbefeuerung von Windparks geplant. Insbesondere die klarere Definition von Parks für die Kennzeichnung durch die Peripherie-Anlagen wird vom AK Kennzeichnung begrüsst. Die klarere Formulierung, so hofft der BWE, führt dazu, dass vermehrt auf die Kennzeichnung der inneren Anlagen eines Windparks verzichtet werden kann.

Weitere Informationen:

Text: Deutscher Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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