Gemäss Beschluss des Bundesrates wird Bundespräsidentin Doris Leuthard das Abkommen für die Schweiz nach vorgängiger Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen unterzeichnen.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz und EU: Grosser Schritt vorwärts

(BAFU) Die Schweiz und die EU bereiten die Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme vor. An seiner Sitzung vom 16. August 2017 hat der Bundesrat grünes Licht für die Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens gegeben. Auch die Europäische Kommission hat Vorschläge für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens beschlossen und dem Rat der Europäischen Union zum Beschluss vorgelegt. Es könnte noch im laufenden Jahr unterzeichnet werden. Danach müssen die Parlamente der Schweiz und der EU der Ratifizierung zustimmen.


Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein wichtiges Instrument der Klimapolitik. Es bezweckt die Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren mit dem höchsten Ausstoss. In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins EHS eingebunden (siehe Kasten). Durch die Verknüpfung der beiden Systeme würden diese Unternehmen Zugang zu einem grösseren liquideren Markt erhalten und kämen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische EHS einbezogen. Im europäischen System ist dies bereits heute der Fall. Analog zur vorgesehenen Regelung in der EU dürften davon lediglich Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen sein.

Die erforderlichen Änderungen des CO2-Gesetzes wurden Ende August 2016 zusammen mit der künftigen Klimapolitik der Schweiz in die Vernehmlassung gegeben. Zwar wurde der Einbezug der luftfahrtbezogenen Emissionen ins schweizerische EHS von einzelnen Seiten kritisiert, aber das Abkommen über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Ratifizierung durch die Parlamente der Schweiz und der EU
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ist schon seit über einem Jahr fertig verhandelt. Im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und nach dem Treffen zwischen Bundespräsidentin Doris Leuthard und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im April 2017 wurden die Arbeiten an den blockierten Dossiers nun wieder aufgenommen. Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt hin zur Verknüpfung der beiden Systeme (siehe auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16.8.2017). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 der Unterzeichnung zugestimmt. Das Abkommen wird möglicherweise noch im laufenden Jahr unterzeichnet. Gemäss Beschluss des Bundesrates wird Bundespräsidentin Doris Leuthard das Abkommen für die Schweiz nach vorgängiger Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen unterzeichnen. Anschliessend müssen die Parlamente der Schweiz und der EU der Ratifizierung zustimmen. Zu diesem Zweck wird dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung des Abkommens und zur dafür erforderlichen Teilrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet werden.


Das Schweizer Emissionshandelssystem

Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) bindet 54 CO2-intensive Unternehmen aus den Sektoren Zement, Chemie und Pharma, Raffinerien, Papier, Fernwärme und Stahl ein.

Das EHS beruht auf dem Cap-and-Trade-Prinzip. Dabei wird die Menge der verfügbaren Emissionsrechte im Voraus bestimmt (Cap). Dieser Cap betrug für das Jahr 2013 5,63 Millionen Tonnen CO2. Ausgehend vom Jahr 2010 wird der Cap jedes Jahr um 1,74 Prozent verringert. 2020 wird der Cap somit bei 4,91 Millionen Tonnen CO2 liegen. Dies sind 13 Prozent weniger als im Jahr 2013. Die am EHS teilnehmenden Unternehmen erhalten jedes Jahr eine Menge an Emissionsrechten kostenlos zugeteilt, die für den treibhausgaseffizienten Betrieb einer Referenzanlage (Benchmark) erforderlich ist. Unternehmen, die ihren Treibhausgasausstoss über das erforderliche Mass hinaus senken, können ihre nicht beanspruchten Emissionsrechte an andere Unternehmen verkaufen, die zusätzliche Emissionsrechte benötigen (Trade oder Handel). Die am EHS teilnehmenden Unternehmen sind von der CO2-Abgabe befreit.


Text: Der Bundesrat

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