Mittlere Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 125 m über Grund. ©Grafik: ARE

Gebiete mit Einschränkungen durch Bundesinteressen. ©Grafik: ARE

Bundesrat: Verabschiedet das Konzept Windenergie

(Bundesrat) An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet. Es legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projektträger verfügen damit über eine Entscheid- und Planungshilfe. (Texte en français >>)


Windenergie kann als saubere, einheimische erneuerbare Energie gerade in den Wintermonaten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Windenergieanlagen stellen damit eine gute Ergänzung zu Wasserkraftwerken und Solaranlagen dar. Im Zuge der Förderung erneuerbarer Energien haben die Planungen von Windenergieanlagen zugenommen. Solche Planungen führen die Kantone und teilweise auch Gemeinden durch und sie sind anspruchsvoll. Das heute vom Bundesrat verabschiedete Konzept Windenergie legt nun Rahmenbedingungen fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Dies erleichtert die Arbeit der Kantone und Gemeinden wie auch der Unternehmen, die Windenergieanlagen planen und realisieren. Sie verfügen mit dem Konzept über eine Entscheid- und Planungshilfe, wie sie beispielsweise mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Bundes oder militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes umgehen müssen. Das Konzept Windenergie ersetzt die «Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen» von 2010.

Ergebnissen der Anhörung und der öffentlichen Mitwirkung
Beim Konzept Windenergie handelt es sich um ein Konzept des Bundes gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (siehe Kasten). Ein Entwurf des Konzepts ging vom 22. Oktober 2015 bis 31. März 2016 bei den Kantonen in die Anhörung. Parallel dazu fand die Mitwirkung durch die Bevölkerung und interessierte Kreise statt. Basierend auf den Ergebnissen der Anhörung und der öffentlichen Mitwirkung wurde das Konzept Windenergie überarbeitet.

Erste Abwägung der Nutzungs- und Schutzinteressen
Die Energiestrategie 2050 rechnet mit einer deutlich zunehmenden Stromproduktion aus Windenergie, womit der Bau neuer Windenergieanlagen verbunden ist. Das Konzept nimmt hierfür - soweit möglich - eine erste Abwägung der Nutzungs- und Schutzinteressen des Bundes vor und zeigt potenzielle Gebiete zur Nutzung von Windenergie auf. Unter Beachtung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen werden im Konzept behördenverbindliche Aussagen und Empfehlungen zur weiteren Berücksichtigung von Bundesinteressen gemacht. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte festzulegen, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei erhalten.

Was ist ein Konzept nach Art. 13 RPG?
Im Hinblick auf Aufgaben des Bundes, die sich auf Raum und Umwelt erheblich auswirken, stimmt der Bund seine Ziele und Tätigkeiten aufeinander ab. Wie der Bund dies tut, legen Konzepte nach Art. 13 Raumplanungsgesetz (RPG) dar. Konzepte definieren damit einen für die Behörden verbindlichen Rahmen für die massgeblichen Verfahren und Entscheide. Konzepte enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel. Im Unterschied zu den Sachplänen enthalten sie keine räumlich konkreten Festlegungen. Kantone müssen Konzepte in ihren Richtplänen berücksichtigen. Bislang liegen das Landschaftskonzept Schweiz sowie das Nationale Sportanlagenkonzept vor. Ein Konzept für den Gütertransport auf der Schiene ist in Vorbereitung.

Text: Bundesamt für Raumentwicklung ARE

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