Parlamentarische Interpellation von Maire J.-A.: Windenergie, wann gibt es eine Koordination der Bundesstellen, die diesen Namen verdient?

(ee-news.ch / Parlamentsdienste) Maire Jacques-André, Nationalrat derSP Schweiz, hat am 12.12.16 eine Interpellation zum Thema Windenergie eingereicht, da die Armee Ausschlusszonen von 20 km im Umkreis von Militärflugplätzen fordert (siehe ee-news.ch 10.12.16 >>). Am 15.2.17 hat der Bundesrat auf die Interpellation geantwortet. Hier sowohl die Interpellation wie die Antwort des Bundesrats.


Interpellation von Maire Jacques-André, Nationalrat der SP Schweiz

  • „Laut Presse hat die Armee einen brisanten Bericht veröffentlicht, der einen Teil der Windenergieplanung, die verschiedene Kantone in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern ausgearbeitet haben, in Frage stellt. Nach diesem Bericht sollen im Umkreis von 20 km von Militärflugplätzen keine Windturbinen gebaut werden können, weil sie die Radare stören und die Sicherheit der Militärpilotinnen und -piloten gefährden würden. Wie ist diese Behauptung zu verstehen, wo doch, wie man feststellen kann, in unmittelbarer Nähe von grossen Zivilflughäfen wie Amsterdam, Kopenhagen und Athen Windturbinen gebaut wurden?
  • Wenn die Radare der Militärflugplätze das Problem sind, kann man sie nicht anpassen?
  • Bekanntlich nimmt Skyguide öfters ablehnend Stellung zu Windenergieprojekten. Könnten die für die Luftfahrt in der Schweiz verantwortlichen Personen nicht die gleichen Standards anwenden wie ihre ausländischen Kollegen?
  • Oder allgemeiner: Der Bundesrat stellt sich ganz klar hinter die Energiestrategie 2050. Diese sieht ausdrücklich den Ausbau erneuerbarer Energien vor, darunter auch die Windenergie. Deshalb ist es sehr beunruhigend, dass Bundesstellen zu diesem Anliegen widersprüchliche Botschaften aussenden. So äussert sich das Bundesamt für Umwelt zu Projekten, die vom Bundesamt für Energie unterstützt werden, negativ, und dies obwohl die beiden Ämter zum gleichen Departement gehören. Ist der Bundesrat gewillt, die Koordination unter den verschiedenen Ämtern und anderen Einheiten zu verbessern, um die Botschaften an diejenigen, die die erneuerbaren Energien fördern und auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 hin arbeiten, zu vereinheitlichen und der gegenwärtigen "Kakofonie" ein Ende zu setzen?“

Antwort des Bundesrats vom 15.12.17

  • Zur Frage 1:
    In nordeuropäischen Ländern existieren Windparks in der Nähe von Flughäfen. Für die Beurteilung, ob ein Windpark den Betrieb eines Flughafens stört oder nicht, sind die Lage der wichtigsten An- und Abflugkorridore, die Topografie im Umfeld des Flughafens und die Art und der technische Stand der Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsanlagen (CNS) von zentraler Bedeutung.

  • Zur Frage 2 :
    Der Militärflugplatz Payerne ist die Hauptbasis für die Sicherstellung des permanenten Luftpolizeidienstes. Der Spielraum für betriebliche Änderungen ist gering. Technische Massnahmen auf Seiten des Flughafens und auf Seiten der Windenergieanlagen können im Einzelfall die Koexistenz zwischen Flughafen und Windpark ermöglichen. Diese Massnahmen zur Vermeidung von Konflikten zwischen Windenergieanlagen und der Luftfahrtsicherheit bzw. Luftraumüberwachung werden mit der Windenergiebranche diskutiert und bei der Beschaffung von neuen Anlagen durch die beschaffende Stelle berücksichtigt.

  • Zur Frage 3 :
    Skyguide stützt sich bei den Analysen von Windenergieprojekten, im Einklang mit ausländischen Flugsicherungsdienstleistern, auf die Normen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL. Diese definieren die Anforderungen an die Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsanlagen sowie an die Flugverfahren. Der komplexe Luftraum und das hohe Verkehrsaufkommen um die beiden Landesflughäfen Genf und Zürich erfordern eine hohe Signalqualität des Primärradarsystems, um den Flugverkehr sicher und mit der nötigen Kapazität abwickeln zu können. Da Windturbinen die Signalqualität stören können, evaluiert Skyguide mögliche negative Auswirkungen von Windenergieanlagen. Ungünstige Standorte für Windanlagen liegen deswegen oft im An- bzw. Abflugbereich sowie an erhöhten Lagen.

    Bei der Beschaffung des neuen Primärradarsystems hat
    Skyguide besonderen Wert auf eine erhöhte Verträglichkeit mit Windturbinen gelegt. Dies hat es bereits 2016 erlaubt, positive Stellungnahmen zu vormals blockierten Windenergieprojekten auszusprechen. Nach Inbetriebnahme des neuen Primärradars am Flughafen Genf im 2017 erwartet Skyguide zudem weitere Verbesserungen.

    Das im Jahr 2016 neu geschaffene Kompetenzzentrum (wind
    energy competence center) bei Skyguide stellt die nötigen Ressourcen zur Verfügung, um in engem Dialog mit Windenergieprojektanten Lösungsansätze für blockierte Vorhaben zu finden. Auch sucht Skyguide bei kantonalen Richtplananpassungen frühzeitig das Gespräch mit den Behörden. Dies schafft Klarheit, wo mit Einschränkungen aufgrund der Flugsicherung zu rechnen ist, und führt schlussendlich zu einer tieferen Ablehnungsquote von konkreten Windenergieprojekten. Des Weiteren investiert Skyguide in präzisere Analysemethoden der Interaktion von Windturbinen und Flugsicherungsanlagen.
  • Zur Frage 4:
    In Voraussicht der Zielkonflikte, die beim Ausbau der Windenergienutzung in der Schweiz entstehen können, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das "Konzept Windenergie" erarbeiten lassen. Das Konzept identifiziert die von der Windenergienutzung potenziell betroffenen Bundesinteressen und macht verbindliche Aussagen zu
    Handen der Planungs- und Bewilligungsbehörden, wie diese Interessen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Die Arbeiten am Konzept Windenergie sind weit fortgeschritten. Das Konzept soll in der ersten Hälfte des Jahres 2017 durch den Bundesrat verabschiedet werden.

  • Mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes vom 30. September 2016) soll der Bundesrat mit Artikel 14 Absatz 4 Energiegesetz den Auftrag erhalten, für Bewilligungen und Stellungnahmen im Bereich erneuerbare Energien eine Koordinationsstelle ("guichet unique") einzurichten. Dieser guichet unique soll sich in erster Priorität um die bundesinterne Koordination von Windenergieprojekten kümmern. Das totalrevidierte Energiegesetz steht noch unter Vorbehalt seiner Annahme in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017.


Text: Parlamentsdienste

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